1.2 Planungsziele der Stadt Neuss

Die Analyse der heutigen Verkehrssituation in Neuss hat neben vielen positiven Ansätzen auch Konfliktpunkte und Unverträglichkeiten innerhalb der Verkehrssysteme aufgezeigt. Die Ergebnisse der Analyse wurden Ende 2002 dem Rat der Stadt Neuss und der Öffentlichkeit präsentiert.

In der Ratssitzung vom 13. Dezember 2002 hat der Rat der Stadt Neuss für den aufzustellenden Verkehrsentwicklungsplan Planungsziele festgelegt.

Allgemeines:

  • Die heutige Mobilität der Bevölkerung soll mindestens erhalten, möglichst sogar weiter verbessert werden.
  • Planungen sollen durch Anreize („Pull-Faktoren“) zur Verbesserung – mindestens aber zur Beibehaltung des Status quo – der Verteilungder Verkehrsleistung, dem sogenannten Modal-Split, zugunsten des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, Öffentlicher Personennahverkehr) beitragen.

Motorisierter Individualverkehr (MIV):

  • Die Erreichbarkeit der Innenstadt und anderer wichtiger Ziele wird weiter verbessert.
  • Im Bereich von stauanfälligen Knotenpunkten und Streckenabschnitten sowie an Unfallhäufungsstellen sind konsequent Verbesserungen zu realisieren.
  • Die Abwicklung des Durchgangsverkehrs soll auf die Autobahnen und umfeldverträgliche innerstädtische Hauptverkehrsstraßen beschränkt werden.

Ruhender Verkehr:

  • Das innerstädtische Parkleitsystem, die Parkraumbewirtschaftung und die Parkmöglichkeiten werden weiter optimiert.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

  • Alle Linienwege sind auf ihre Sinnfälligkeit zu überprüfen. Die heutigen Linienwege sind überwiegend radial auf die Innenstadt ausgerichtet. Möglichkeiten zur Schaffung attraktiver Querverbindungen, die auch die Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sicherstellen, sind zu suchen. Beispielhaft wird auf den Bereich Hammfeld und den Neusser Süden verwiesen.
  • Die vom Rat beschlossene ÖPNV-Beschleunigung wird weiter betrieben.
  • Die im Nahverkehrsplan des Kreises Neuss beschriebene Qualitätsstufe 1 wird angestrebt. Dies bedeutet gegenüber der heutigen Qualitätsstufe 2 einen verbesserten Qualitätsstandard mit u. a. folgenden Kriterien:
    • engmaschigeres Haltestellennetz und dadurch kürzere Fußwege zu den Haltestellen
    • dichtere Taktfolge auf den Linienwegen und dadurch bessere Erreichbarkeit der gewünschten Ziele auch bei erforderlichen Umsteigevorgängen.
  • In verkehrsarmen Zeiten, bei denen nur geringe Fahrgastzahlen zu verzeichnen sind, werden alternative und effizientere Bedienungsformen angestrebt.
  • In Zukunft sollte sich die Entwicklung neuer Wohnsiedlungsbereiche und auch neuer Gewerbe- und Dienstleistungsgebiete grundsätzlich an vorhandenen oder noch zu entwickelnden ÖPNV-/SPNV-Achsen konzentrieren.

Radverkehr:

  • Lücken im Netz der wichtigen Radwegerouten sind konsequent zu schließen.
  • Einen besonderen Schwerpunkt bei der Mängelbeseitigung bilden Unfallhäufungspunkte und Kreuzungsbereiche sowie die Innenstadt und Schulen.
  • Im Bereich der Innenstadt sind sichere und attraktive Radwegeverbindungen für die Nord-/Süd-Verkehre herzustellen.
  • Die Abstellmöglichkeiten an Haltestellen des ÖPNV und des SPNV sowie in Einkaufszonen bzw. vor Geschäften sind zu verbessern.

Fußgängerverkehr:

  • Insbesondere im Bereich von Unfallschwerpunkten sind sichere und komfortable Problemlösungen zu finden. In Wohn- und Geschäftsstraßen sind Maßnahmen anzustreben, welche umfeldgerecht zu Verbesserungen führen. Schwerpunkte sind in den Kernbereichen der Innenstadt und der übrigen Stadtteile zu setzen.
  • Direktere und sichere Fußwege (z.B. durch ausreichende Beleuchtung) zu den ÖPNV-Haltestellen sind vorzusehen.