3.5.5 Konzept Innenstadt

Direkte Nord-Süd-Verbindung

Da die Straßenbahn 709 bis auf weiteres den Verlauf durch den Hauptstraßenzug der Innenstadt beibehalten wird, ist es während der Geschäftszeiten aus Platz- und damit Sicherheitsgründen nicht möglich, auf dieser Achse die gewünschte direkte Nord-Süd-Verbindung zu schaffen. Weder ist es möglich, den Radverkehr konsequent auf der Straßenbahntrasse mit abzuwickeln – dies würde zu Konflikten mit der Straßenbahn führen –, noch bietet der Fußgängerbereich aufgrund der starken Fußgängerströme ausreichend Platz für eine kombinierte Wegeführung mit dem Radverkehr. Dies gilt insbesondere für den Straßenabschnitt Niederstraße – Büchel – Oberstraße (bis Zollstraße).

Empfehlung

Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Hauptstraßenzug wenig frequentiert und kann daher als Direktverbindung durch die Innenstadt genutzt werden, d.h. dass Radverkehr beispielsweise in der Zeit von 20.00 Uhr bis 10.00 Uhr entlang des Hauptstraßenzuges erlaubt ist.

Eine ganztägig sichere und attraktive Alternativverbindung parallel zum Hauptstraßenzug (Krefelder Straße – Niederstraße – Büchel – Oberstraße) stellt die Achse Adolf-Flecken-Straße – Erftstraße – Wierstraetweg – Stadtgarten dar. Der in der Analysephase ausgewiesene Mangel einer fehlenden Radverkehrsanlage in der Erftstraße ist mittlerweile beseitigt. Entlang des südlichen Abschnittes Wierstraetweg und im Stadtgarten ist insbesondere die Befahrbarkeit des Weges hinsichtlich Beleuchtung (soziale Kontrolle) und Qualität zu überprüfen.

Nach Realisierung der Osttangente und der damit verbundenen Halbierung der Verkehrsbelastung (s. Kap. 4) auf dem Straßenzug Rheintor-/Batteriestraße kann die hier vorhandene Radverbindung als weitere attraktive und schnelle Nord-Süd-Verbindung ausgebaut werden.

Durch Neubau einer Radverkehrsanlage entlang der künftigen Osttangente wird zudem eine weitere Radverkehrsverbindung zwischen dem Neusser Norden und der südlichen Innenstadt hergestellt.

Netzergänzung Friedrichstraße – Zollstraße – Am Kehlturm

Auf der Achse Friedrichstraße – Zollstraße – Am Kehlturm überlagern sich die Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer. Das heute hohe Verkehrsaufkommen dieses Straßenzuges und die vorhandenen Straßenquerschnitte stellen für den Radverkehr ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Die große Bedeutung dieses Abschnittes wird sich auch zukünftig kaum ändern lassen. Durch bauliche Maßnahmen und durch die Umgestaltung des Busbahnhofes bzw. der Straße Am Kehlturm wird eine direkte Verbindung über den Europadamm in die Hammer Landstraße möglich und attraktiv.

Alternative Routen abseits dieser Hauptverkehrsachse über die Nebenstraßen sind prinzipiell möglich, aber mit erheblichen Umwegen und Problempunkten, wie z.B. Fahren gegen die Einbahnstraße, Querung privater Parkflächen, fehlende soziale Kontrolle, Treppen bzw. steile Rampen verbunden.

Empfehlung

Um dem dringenden Bedarf des Radfahrers (genauso wie des MIV) an einer direkten Ost-West-Verbindung gerecht zu werden sowie im Hinblick auf das Bestreben des Rhein-Kreises Neuss, in das Projekt „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“ aufgenommen zu werden, ist ein Netzschluss an dieser wichtigen Achse notwendig. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Ost-West-Verbindung für alle Verkehrsträger, auch als wichtige Verbindung zur Neusser Innenstadt, muss die Befahrbarkeit für den MIV und den ÖPNV auch künftig gewährleistet sein. Durch teilweise Reduzierung der Fahrstreifenbreiten für den MIV ist nahezu an allen Stellen dieser Achse die Einrichtung eines Schutzstreifens 7 für den Radfahrer möglich. Lediglich der enge Straßenquerschnitt an der Erftstraße stellt sich in der Umsetzung der Maßnahme problematisch dar.

Fußgängerzone

Zur weiteren Vernetzung und besseren Erreichbarkeit der Innenstadtziele (insbesondere der Einzelhandelseinrichtungen) wird innerhalb der Fußgängerzone eine Fahrerlaubnis für Radfahrer in angepasster Geschwindigkeit empfohlen. Diese Empfehlung steht unter dem Vorbehalt einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung. Außerhalb der Geschäftszeiten kann aufgrund der geringeren Fußgängerströme auf der Fußgängerzone genauso wie auf dem Hauptstraßenzug eine grundsätzliche Radfahrerlaubnis erteilt werden.

Abstellanlagen Innenstadt

Die Neusser Innenstadt verfügt v. a. im Innenstadtkern über eine Vielzahl an Fahrradabstellplätzen. Die vorhandenen Abstellanlagen sind hinsichtlich ihrer Qualität und ihrer möglichen (und erlaubten) Erreichbarkeit zu prüfen.

Empfehlung

Neben den vorhandenen Abstellanlagen scheint eine direkt erreichbare evtl. bewachte Fahrradabstellanlage mit Ausstattung von Schließfächern sinnvoll und dient als zusätzlicher Anreiz zur Benutzung des Fahrrades. Möglicher Standort für eine solche Abstellanlage ist der Freithof, da sich diese mittige Lage als idealer fußläufiger Ausgangspunkt für Einkäufe in der Fußgängerzone darstellt (siehe Anlage 10). Dieser Standort ist insbesondere bei Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr aus allen Richtungen gut erreichbar. Für die Errichtung dieser Abstellanlage ist u.U. die Wegnahme einiger Kfz-Stellflächen notwendig, bzw. kann die Abstellanlage im Bedarfsfall durch weiteren Verzicht auf Kfz-Stellflächen entsprechend erweitert werden.

Eine zentrale Fahrradabstellanlage könnte im Zuge der weiteren Umgestaltung des Freithofes hergestellt werden.

Wegweisung

Im Hinblick auf die Empfehlungen im Radverkehr in der Innenstadt sind darüber hinaus folgende Wegweisungen vorzunehmen. Bei einer Umsetzung ist die vorhandene Beschilderung zu überprüfen.

  • Nord-Süd-Verbindung über die Achse Adolf-Flecken-Straße – Erftstraße – Wierstraetweg – Stadtgarten und über die Achse Rheintorstraße – Batteriestraße mit Abzweigungen zu den Standorten im Innenstadtkern (Rathaus, Markt, Stadtbibliothek, etc.). Eine Wegweisung entlang des Hauptstraßenzuges scheint nicht sinnvoll, da diese aufgrund der temporären Fahrerlaubnis eher Verwirrung stiftet.
  • Beschilderung zur vorgeschlagenen zentralen Abstellanlage „Freithof“
  1. Mindestbreite von 1,25 m