Luftreinhalteplan Neuss

Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW an der Friedrichstraße haben für das Jahr 2006 …

… deutliche Überschreitungen des ab 2010 geltenden Grenzwertes für das Stickstoffdioxid-Jahresmittel ergeben. In den Folgejahren wurden ebenfalls Überschreitungen, wenn auch in geringerem Umfang, gemessen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher für die Stadt Neuss einen Luftreinhalteplan zur Minderung der Belastung durch Stickstoffdioxid erarbeitet. Dieser Plan wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, der Stadt Neuss, der Stadtwerke Neuss GmbH, dem Rhein-Kreis Neuss, der WB Westfalen Bus GmbH und dem BUND als Vertreter der Naturschutzverbände erstellt. Phasenweise wurden die Kreispolizeibehörde, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Kreishandwerkerschaft und die Industrie und Handelskammer Mittlerer Niederrhein an der Erarbeitung des Luftreinhalteplanes beteiligt.

Der Luftreinhalteplan ist am 01. Dezember 2009 in Kraft getreten. Der Plan liegt öffentlich zur Information bis zum 15.02.2009 im Rathaus der Stadt Neuss – Amt für Stadtplanung, Eingang 5 , 41460 Neuss zur Einsichtnahme aus. Daneben steht der Luftreinhalteplan Neuss auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Düsseldorf zum Download zur Verfügung.

Das Ziel des Luftreinhalteplanes ist die Reduzierung der Luftbelastung in der Neusser Innenstadt. Hierzu nennt der Luftreinhalteplan ein abgestuftes Konzept von Einzelmaßnahmen, zu denen auch eine Umweltzone im Kernbereich der Neusser Innenstadt gehört.

Umweltzone ab 01.07.2014Die folgenden Straßen begrenzen die Umweltzone:
Schorlemerstraße, Gielenstraße, Rheintorstraße, Batteriestraße, Europadamm, Hammfelddamm (südlicher Teil) bis Alexianerplatz, Augustinusstraße (südöstlicher Teil bis Einmündung Nordkanalallee), Nordkanalallee, Jülicher Straße.

Diese Straßen sind selbst nicht Bestandteil der Umweltzone.

Bislang konnte die Umweltzone von allen Fahrzeugen mit einer gelben oder grünen Schadstoffplakette befahren werden. Die Umweltzone wurde ab dem 1. Juli 2014 verschärft. Ab diesem Zeitpunkt darf die Umweltzone noch von Fahrzeugen mit einer grünen Schadstoffplakette befahren werden. Das innerhalb der Umweltzone bestehende Fahrverbot für besonders schadstoffemittierende Kraftfahrzeuge wird verhängt auf der Grundlage der seit dem 01.03.2007 geltenden „Kennzeichnungsverordnung“ und gilt für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (keine Umwelt-Plakette), 2 (rote Umwelt-Plakette) und 3 (gelbe Umwelt-Plakette).

Fahrzeuge der betroffenen Schadstoffgruppen können gegebenenfalls über eine Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren. Die Ausnahmegenehmigung wird vom Amt für Verkehrsangelegenheiten erteilt.