Baumfällungen

Übersicht der vorgenommen und geplanten Baumfällungen

Nachfolgende Bäume müssen gefällt werden, da bei Kontrollen sicherheitsrelevante Mängel festgestellt wurden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 erfolgen die Fällungen i.d.R. im Herbst/Winter, zwischen 1. Oktober und 28. Februar. (Zeitlich sortiert, die neuesten Meldungen erscheinen oben.)

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