Leichte Sprache auf neuss.de

Großer Schritt in Richtung Barrierefreiheit, Informationen sollen allen Menschen zugänglich gemacht werden

Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Personalausweis brauche? Wie erhalte ich Wohngeld? Oder, ganz aktuell: Wie läuft die Kommunalwahl am 13. September 2020 ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es auf der städtischen Homepage ab sofort auch in Leichter Sprache. Damit macht die Stadt Neuss einen weiteren großen Schritt in Richtung Barrierefreiheit ihre Online-Angebots. Unter www.neuss.de/leichte-sprache sind derzeit rund 50 Leistungen des Bürger- und Ordnungsamtes, des Sozialamtes sowie des Integrationsamtes verfügbar, weitere Ämter werden sukzessive folgen.

Leichte Sprache ist ein feststehender Begriff aus der Behindertenselbsthilfe. Sie soll komplexe Inhalte sprachlich und gestalterisch so aufbereiten, dass sie für alle Menschen zugänglich werden, also gelesen und verstanden werden können. Dies betrifft Wortschatz und Satzbau ebenso wie die äußerliche Gestaltung, beispielsweise hinsichtlich Schriftgröße, Farben und Kontrasten. Bilder unterstützen dabei die Inhalte und erhöhen damit das Textverständnis. Die neue Rubrik in Leichter Sprache fördert die Zugänglichkeit von Informationen und unterstützt Menschen in ihrer gleichberechtigten Teilhabe, zum Beispiel, wenn Sie nicht so gut lesen können, Lernschwierigkeiten haben oder wenig Deutsch verstehen.

Innerhalb von sechs Jahren soll der Bereich „Leichte Sprache“ fertig sein. Koordiniert wird das Projekt von der städtischen Inklusionsbeauftragten Mirjam Lenzen. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Ämtern wählen zunächst Texte aus, die dann vom Atelier Leichte Sprache aus Köln „übersetzt“ werden. Ein Prüfgruppe bestehend aus Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen unterzieht diese dann einem Praxistest. Und erst, wenn die Prüfgruppe ihr Einverständnis gibt, kann der Text unter dem international einheitlichen „Easy-to-Read“-Logo veröffentlicht werden. Die Neusser Prüfgruppe kommt dabei von der St. Augustinus-Behindertenhilfe.

Die Stadt Neuss kommt damit auch einer rechtlichen Verpflichtung nach. Das Inklusionsstärkungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV NRW, schreibt allen Kommunen vor, bis Ende 2020 Informationen in Leichter Sprache für ihre Bürgerinnen und Bürger bereit zu stellen.

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