02.07.2020 - Standortstärkungsfonds läuft aus

Rund 200 Anträge aus Neusser Wirtschaft

Das mit Beschluss des Rates der Stadt Neuss am 8. Mai 2020 eingeleitete Zuschussprogramm, der Standortstärkungsfonds der Stadt Neuss, ist trotz des am 19. Juni 2020 durch den Rat der Stadt Neuss gefassten Vorratsbeschlusses mit Ablauf des 30. Juni 2020 ausgelaufen. Zwar war mit dem Vorratsbeschluss des Rates die Möglichkeit geschaffen worden, den Standortstärkungsfonds über die Dauer des 30. Juni 2020 für drei weitere Monate zu verlängern. Dies konnte aber nicht umgesetzt werden: Der Standortstärkungsfonds knüpft in seiner Systematik an den privilegierten Zeitraum der bundesgesetzlichen (Sonder-) Regelung zum Kündigungsschutz gewerblicher Mieter/ Pächter beziehungsweise zu Darlehnsverträgen (Artikel 5 §§ 2, 3 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) an, so dass sich nur bei einer Verlängerung der bundesgesetzlichen (Sonder-) Regelung auch der Standortstärkungsfonds hätte entsprechend angepasst. Von einer Verlängerung der bundesgesetzlichen Regelung hat die Regierung Abstand genommen.
Das somit mit Ablauf des 30. Juni 2020 beendete Antragsverfahren für den Standortstärkungsfonds der Stadt Neuss wurde von rund 200 Unternehmen in Anspruch genommen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten rund 80 Prozent der Anträge positiv beschiedenen werden. Der größte Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller hat bereits einen begünstigenden Bescheid über die Bewilligung der Zuschusszahlung sowie den ermittelten Betrag erhalten. Den restlichen Antragstellern werden in den kommenden Tagen die Entscheidungen elektronisch zugestellt, damit ebenfalls eine zügige Auszahlung erfolgen kann. Im Rahmen der Bearbeitung der verbleibenden 20 Prozent der Anträge sind Nachfragen bei den Antragstellern durch die Verwaltung notwendig, insbesondere zu dem durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang des Umsatzes in Höhe von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat im Jahr 2019. In einem nur sehr geringen Teil musste die Zuschussgewährung versagt werden. Die antragstellenden Unternehmen kamen schwerpunktmäßig aus dem Bereich der Gastronomie. Auch wenn viele Betriebe unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsstandards entsprechend der Coronaschutz-Verordnung NRW wieder öffnen durften, reichen die Umsätze nicht an die „Vor-Krisenzeiten“ heran. Neben den Gastromomen stellten auch viele Einzel- und Großhändler aus dem Textilbereich sowie Unternehmen aus den Bereichen Messebau, Veranstaltungstechnik und dem Reisegewerbe einen Antrag auf Zuschussgewährung.
Mit der Errichtung des Standortstärkungsfonds gehört die Stadt Neuss zu einer der wenigen Städte in der Region, die die lokale Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie mit finanziellen Mitteln unterstützt.