14.02.2019 - Abi-Parade kann stattfinden!

Veranstalter und Stadt einig bei Sicherheitsauflagen

In einem gemeinsamen Termin der Stadtverwaltung, Kreispolizeibehörde und dem gewerblich tätigen Veranstalter der „Abi-Parade“ in Neuss wurden heute notwendige Sicherheitsauflagen für die diesjährige Abi-Parade besprochen. Es ist erklärter Wille aller Beteiligten auch in diesem Jahr den Umzug der Abiturienten durch die Neusser Innenstadt zu ermöglichen. Die „Abi-Parade“ der Neusser und weiterer Schulen aus dem gesamten Rhein-Kreis Neuss findet seit Jahren in der Neusser City statt. Es konnten einvernehmlich Sicherheitsauflagen vereinbart werden, die vom Veranstalter und Ordnungsbehörde umgesetzt werden.

 Eine der wichtigsten Konsequenzen, die heute vereinbart wurde, ist die Beschränkung auf Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Auf diesen dürfen sich neben der Musikanlage lediglich DJ´s und gegebenenfalls eine weitere Person aufhalten. Durch die niedrigeren Fahrzeuge, wie beispielsweise VW-Pritschenwagen oder Mercedes Sprinter, besteht eine deutlich geringere Gefahr, unter die hohen Fahrzeuge zu geraten. Außerdem gibt es so kaum mehr Platz, um auf die Ladeflächen zu klettern und dort zu Tanzen. Die Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge müssen darüber hinaus eine mindestens fünfjährige Fahrpraxis nachweisen. Die Stadt Neuss unterstützt die Neusser Schulen mit jeweils 250 Euro pro Schule zur Anmietung eines entsprechenden Fahrzeuges.

 Zusätzlich zu den „Wagenengeln“, die von den Schulen pro Rad gestellt werden müssen und künftig mindestens 21 Jahre alt sein müssen, wird der Veranstalter pro teilnehmende Schule zwei professionelle Securitys stellen, die die Einhaltung der Sicherheitsregeln überwachen und durchsetzen müssen. Diese werden, da waren sich Veranstalter und Ordnungsbehörde einig, besser gebrieft.

 Darüber hinaus ist es notwendig, dass alle Schulleiterinnen und Schulleiter der teilnehmenden Schulen in der kommenden Woche an einem Aufklärungsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern vom Ordnungsamt, Verkehrslenkung und Kreispolizeibehörde teilnehmen. Dabei werden ihnen die Sicherheitsbestimmungen erläutert und die Gründe dafür benannt. So können die Schulleitungen anschließend auf ihre Abiturientinnen und Abiturienten einwirken und schulinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten besprechen.

 An einem weiteren Termin nach Karneval werden Schülervertreter aller Abiturjahrgänge, die an der Abi-Parade teilnehmen wollen, zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Dort werden den jungen Erwachsenen die Auflagen vorgestellt und die Gründe erläutert.

 Die Stadtverwaltung hofft, dass durch die gemeinsamen Absprachen eine tolle Abi-Parade stattfinden kann, bei der auch die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Zuschauer gewährleistet ist.