21.06.2021 - Stadt Neuss für ein faires Lieferkettengesetz

Bürgermeister Reiner Breuer unterzeichnet Resolution

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 11. Juni 2021 das Lieferkettengesetz - ein erster wichtiger Schritt in Richtung verbindlicher, sozialer und umweltschutzgerechter Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Auch Bürgermeister Reiner Breuer sieht sich als Stadtoberhaupt einer Fairtrade-Stadt in der Mitverantwortung, global „faire“ Handelsregeln auch auf Ebene der nationalen und europäischen Gesetzgebung einzufordern und unterschrieb daher bereits am 12. Mai 2021 eine Resolution.

Gemeinsam mit 125 Organisationen, mehr als 30.000 Lieferkettenbriefen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 222.222 Petitionsunterschriften hatten 74 Kommunen mit insgesamt rund 11,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bundesweit mit der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ für die Verabschiedung des Gesetzes sowie für Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess gekämpft. Neben der Stadt Neuss gehören die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover und München, Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln und Nürnberg als auch sieben Berliner Bezirke zu den Unterzeichnerkommunen.

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar: Die Bundesregierung erkennt ihre staatliche Schutzpflicht zum Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten an und setzt nicht mehr auf die Freiwilligkeit von Unternehmen. Damit ist das Gesetz eine Antwort auf die verheerenden Vorfälle, an denen deutsche Unternehmen in den letzten Jahren bei ihren Auslandsgeschäften direkt oder indirekt beteiligt waren. Insbesondere die starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung sind zu begrüßen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass NGOs und Gewerkschaften zukünftig leichter im Namen von Betroffenen klagen können. „Doch mit der Verabschiedung ist nur der erste Schritt gemacht“, so Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. „In zentralen Punkten ist das Gesetz auch aus kommunaler Perspektive ein Kompromiss.“

So sind beispielsweise hohe Schwellen bei den Bußgeldern, die zum Ausschluss von Unternehmen bei Ausschreibungen führen sowie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit zunächst mehr als 3.000 und ab dem Jahr 2024 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbleibende Schwachstellen.

Die Zeichnungskommunen der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettegesetz“ werden daher auch in Zukunft vorangehen und die öffentliche Vergabe als Durchsetzungsinstrument für soziale Ziele nutzen und proaktiv Kriterien und Nachweise zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einfordern.

(Stand: 21.06.2021, Kro)