12.01.2000 - Anmeldung zu den weiterführenden Schulen

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über...

...die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Eingangsklassen der Gesamtschulen vom 9. Dezember 1992 und einer entsprechenden Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. November 1993 wird für die städtischen Gesamtschulen ein vorgezogenes Anmeldungsverfahren durchgeführt. Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen (Klasse 5) der Gesamtschulen im Stadtgebiet Neuss für das Schuljahr 2000/2001 (1. August 2000) werden von den Sekretariaten der Gesamtschulen zu folgenden Zeiten entgegengenommen: Montag 31. Januar 2000, von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr, Dienstag, 1. Februar 2000, von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch, 2. Februar 2000, von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Anmeldungen zu den Eingangsklassen (Klasse 5) der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien und zur gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) im Stadtgebiet Neuss für das Schuljahr 2000/2001 (1. August 2000) werden von den Sekretariaten der Schulen zu folgenden Zeiten entgegengenommen: Mittwoch, 23. Februar 2000 von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr, Donnerstag, 24. Februar 2000 von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr, Freitag, 25. Februar 2000 von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung der Schüler kann nur bei Vorlage eines besonderen Anmeldevordruckes erfolgen. Rechtzeitig vor den Anmeldeterminen werden diese Vordrucke den Eltern der in Frage kommenden Schüler durch die zur Zeit besuchten Schulen zugeleitet. Über die Aufnahme der Schüler in die Schule entscheidet gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Schulordnung der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger für die Aufnahme festgelegten allgemeinen Rahmens. Beim vorgezogenen Anmeldeverfahren erfolgt eine Aufnahmeentscheidung der Leiter der Gesamtschulen innerhalb einer Woche. Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert, um im Fall einer Ablehnung durch den Schulleiter der Gesamtschule die Teilnahme am Anmeldeverfahren zu den übrigen weiterführenden Schulen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die besuchte Grundschule über die Ablehnung unterrichtet, und die Erziehungsberechtigten erhalten über die Grundschule einen neuen Anmeldevordruck. Mit diesem Vordruck kann die Anmeldung des Kindes an einer Hauptschule, Realschule oder einem Gymnasium vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten können der Informationsschrift "Schulen 2000" entnommen werden, die in den Schulen bzw. an der Infotheke des Rathauses erhältlich ist. Darüber hinaus stehen die Schulen gerne zu Auskünften bereit. *