05.07.2000 - Städtische Hotline zur Landeshundeverordnung

Am 6. Juli 2000 tritt in Nordrhein-Westfalen die neue Landeshundeverordnung in Kraft. Darin sind...

...eine Reihe von Pflichten neu geregelt, die Hundehalter in Zukunft beim Umgang mit ihren Vierbeinern beachten müssen. Nach der neuen Landesverordnung müssen alle Hunde, die mindestens 40 cm Schulterhöhe oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen, in bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln angeleint werden. Schon bisher galt in Neuss generelle Anleinpflicht für alle Hunde egal welcher Größe. Diese durch die Grünflächensatzung und die Straßenordnung vorgeschriebene Anleinpflicht galt und gilt außer auf den o. g. Straßen auch in allen städtischen Grünanlagen. Die neue Landeshundeverordnung schränkt die städtischen Satzungen nicht ein. Für gefährliche Hunde,wie z.B. solche, die nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes als bissig eingestuft wurden, sowie für die Gruppe der sogenannten Kampfhunde (z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Mastino oder Dobermann) schreibt die Landesverordnung ab sofort sowohl Anleinpflicht als auch Maulkorbzwang vor. Dies gilt auch außerhalb eingezäunter Grundstücke sowie auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern und deren Treppenhäusern, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen öffentlichen Räumen . Das bedeutet konkret, dass diese Hunde weder in Grünanlagen noch z.B. im Rheinvorland frei laufen gelassen werden dürfen. Um die Anzahl sogenannter Kampfhunde einzudämmen, hat der Gesetzgeber ab 6. Juli ein Zuchtverbot für 13 Hunderassen und entsprechende Mischlinge ausgesprochen. Hundehalter, die einen Hund der in der Verordnung genannten Rasse oder einen Mischling besitzen, benötigen eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Diese stellt die Stadt Neuss aus. Nach einer Übergangsfrist müssen ab dem 1. Januar 2002 Besitzer aller Hunde über 40 cm Schulterhöhe bzw. 20 kg Gewicht sowie sogenannter Kampfhunde eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Vorgeschrieben ist dann auch die Kennzeichnung der Hunde durch einen Mikrochip, der Sachkundenachweis sowie die Vorlage eines Führungszeugnisses für die Besitzer. Da allein am Montag im Neusser Ordnungsamt mehr als 200 Telefonate mit Fragen zur neuen Hundeverordnung eingegangen sind, gibt es ab sofort eine Hotline im Ordnungsamt, die unter der Nummer 90-3254 zu erreichen ist. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr besetzt. Liste der Hunderassen und deren Kreuzungen sowie der Hunde, für die Anleinpflicht und Maulkorbzwang besteht - American Staffordshire Terrier - Pitbull Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier - Mastino Napolitano - Mastino Espanol - Bordeaux Dogge - Dogo Argentino - Fila Brasileiro - Römischer Kampfhund - Chinesischer Kampfhund - Bandog - Tosa Inu (Für die oben genannten Hunde gilt gleichzeitig Zuchtverbot) - Akbas - Berger de Beauce (Beauceron) - Berger de Brie (Briard) - Bullmastiff - Carpatin - Dobermann - Estrela-Berghund - Kangal - Kaukasischer Owtscharka - Mittelasiatischer Owtscharka - Südrussischer Owtscharka - Karakatschan - Karshund - Komondor - Kraski Ovcar - Kuvasz - Liptak (Goralenhund) - Maremmaner Hirtenhund - Mastiff - Mastin de los Pirineos - Mioritic - Polski Owczarek Podhalanski - Pyrenäenberghund - Raffeiro do Alentejo - Rottweiler - Slovensky Cuvac - Sarplaninac - Tibetanischer Mastiff - Tornjak sowie - gefährliche Hunde, die bereits einmal einen Menschen in gefährdender Weise angesprungen haben oder sich nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben