20.12.2000 - Einbürgerung von Kindern: Vorsorglich Frist wahren!

Nach der aktuellen Rechtslage läuft die Übergangsregelung für die Einbürgerung von Kindern, die am 1. Januar 2000...

... noch keine zehn Jahre alt waren, zum Jahresende aus. Diese Kinder können dann eingebürgert werden, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Voraussetzungen müssen bereits bei der Geburt des Kindes vorgelegen haben und weiter fortbestehen. Der Antrag muss nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden. Ob diese Frist durch eine Gesetzesänderung verlängert wird, ist bislang ungewiß. Der Antrag ist für in der Stadt Neuss wohnende Kinder an die Stadt Neuss - Einbürgerungsstelle - zu richten. *