17.10.2001 Besucherregelung auf städtischen Friedhöfen zu Allerheiligen

Das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen ist von Montag, 29. Oktober 2001, bis Allerheiligen, ...

...Donnerstag, 1. November 2001, nicht gestattet. Schwerbehinderte, die dazu sonst berechtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor dieser Zeit zu verrichten. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung. *