03.11.2001 - Häfen Düsseldorf und Neuss zukünftig unter gemeinsamer Gesellschaft?

Die Städte Neuss und Düsseldorf sowie die Stadtwerke Düsseldorf AG beabsichtigen, durch eine intensive Kooperation...

... die Wettbewerbsposition der Häfen in nationaler und internationaler Hinsicht zu stärken und dadurch den Bestand beider Hafenstandorte langfristig zu sichern. Die Hafenbetriebe in Düsseldorf und Neuss stellen mit ihren Geschäftsbetrieben einen bedeutenden Faktor für die Infrastruktur in der Region (Förderung von Industrieansiedlungen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Steuereinnahmen der Kommunen) dar und fördern damit die Attraktivität beider Städte als Wirtschaftsstandorte. Nachdem das Frauenhofer Institut für Materialfluss und Logistik in einer ersten Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen ist, daß eine Kooperation der Häfen Neuss und Düsseldorf für beide Seiten strategisch vorteilhaft und operativ umsetzbar ist, hat die PwC Deutsche Revision AG nunmehr zu steuerlichen und rechtlichen Aspekten einer solchen Kooperation gutachterlich Stellung genommen. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Organisationsform einer Kooperation wurden im wesentlichen zwei nachstehenden Kooperationsmodelle untersucht worden.
- Einheitslösung
unter Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft, in die beide Betriebe ihr gesamtes Vermögen inklusive Grundvermögen sowie beschäftigtes Personal einbringen.
- Überlassungslösung
durch Schaffung von Besitzgesellschaften auf Düsseldorfer und Neusser Seite, die anschließend in eine zu gründende Hafenbetriebsgesellschaft die Betriebsanlagen und das beschäftigte Personal einbringen sowie der Betriebsgesellschaft das Grundvermögen zur langfristigen Nutzung lassen
- Betriebsführungslösung
durch Bildung selbständiger Hafengesellschaften in Düsseldorf und Neuss und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft, welcher die Betriebsführung der neuen Hafengesellschaften übertragen wird.
 Unter Berücksichtigung durchaus unterschiedlicher Sachverhalte im Einzelnen bei den jeweiligen Hafenbetreiben ist die Einheitslösung aus Gutachtersicht zur Zielerreichung am ehesten geeignet, weil sie die rechtlich- und betriebswirtschaftlich intensivste Form der Kooperation zwischen den Häfen Neuss und Düsseldorf darstellt. Bei der Einheitslösung wird eine Hafengesellschaft gegründet, auf die nicht nur die Betriebsmittel, sondern auch das gesamte betriebsnotwendige Hafengelände übertragen wird. Die Hafengesellschaft hätte damit vorbehaltlich der gesellschaftsvertraglichen Rechte ihrer Gesellschafter die volle Dispositionsfreiheit in allen Hafenbetriebsangelegenheiten. Die von den Gutachtern präferierte Kooperationsform der Einheitslösung in Form einer gemeinsamen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) ist in beigefügter Grafik dargestellt. Über die Bewertung der einzubringenden Wirtschaftsgüter und damit über die zukünftigen Beteiligungsverhältnisse bei der einheitlichen Gesellschaft wird ein gesondertes Bewertungsgutachten zur Zeit erstellt. Es wird voraussichtlich – Frühjahr vorliegen.
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