09.11.2001 - Grundbesitzabgaben 2002

Die Stadt Neuss bittet sämtliche Grundstückseigentümer, die Objekte im Laufe dieses Jahres...

... veräußert, erworben oder vererbt haben, dies dem Steueramt kurzfristig zu melden. Die Finanzämter sind zurzeit nicht in der Lage, die Kommunen über Eigentumswechsel von Grundbesitz, die seit Beginn dieses Jahres erfolgt sind, zu unterrichten. In diesen Fällen muss die steuerliche Zurechnung zum 1.Januar 2001 in Euro ausgewiesen werden, doch die Finanzämter sind noch nicht mit der erforderlichen Computer-Software ausgestattet. Daher wird es sich nicht vermeiden lassen, dass eine große Anzahl von Bescheiden noch an alte Eigentümer gelangt. Aus diesen Gründen bittet die Stadt Neuss, innerhalb des Stadtgebietes im Jahre 2001  erworbenes/verkauftes Eigentum dem Steueramt, 41456 Neuss, zu melden. Zusätzlich muss der schriftlichen Mitteilung eine Kopie des Grundbuchauszuges beigefügt werden. Nachdem dies erfolgt ist, wird die Stadt Neuss die Umschreibung auf die neuen Eigentümer vornehmen, jedoch unter Vorbehalt etwaiger Änderungen durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes.*