21.12.2001 Hundesteuer

Mit Ablauf des Jahres 2001 endet die einjährige Übergangsfrist bezüglich der Kennzeichnungspflicht...

... der in der Stadt Neuss gehaltenen Hunde. Für bereits vor dem 1. Januar 2001 angeschaffte und gehaltene Hunde gilt, daß eine bereits vorhandene Kennung, wie eine Tätowierungsnummer, für die Kennzeichnungspflicht ausreicht. Alle anderen Hunde sind mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip zu versehen. Das Steueramt bittet nun umgehend um Bekanntgabe der Kennung. Ein Anruf unter 02131/902211, 902212 oder 902209 reicht aus. Die zuständigen Mitarbeiter nehmen dann die Kennzeichnungsnummer erstmals telefonisch entgegen und bitten um schriftlichen Nachweis. Für den Fall, daß Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund noch nicht gechipt haben, bleibt noch bis Ende des Jahres Zeit, ihren Vierbeiner beim Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Das Steueramt weist darauf hin, daß mit Ablauf dieses Jahres alle Hunde gekennzeichnet sein müssen. Bei Nichtbeachten behält sich das Steueramt in begründeten Fällen die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 500 Euro vor. *