12.09.2002 - Hundesteuer

Ab dem 23. September wird in Neuss wieder über mehrere Wochen eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Jeder Bürger, der sich einen Hund an¬schafft, muss diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt anmelden.

Dies ist im Paragraph 9 der Neusser Hundesteuersatzung festgelegt. Da dies leider nicht alle Hundebesitzer tun, wird von Zeit zu Zeit eine so genannte Hundebestandaufnahme durchgeführt. Dabei wird kontrolliert, ob die vorhandenen Hunde angemeldet sind. Bei der jüngsten Bestandaufnahme waren 4.900 Hunde angemeldet, weitere 1.400 Hundehalter wurden ermittelt, die ihren Vierbeiner nicht angemeldet hatten. Die Ermittler gehen bei der Hundebestandaufnahme sehr sorgfältig vor. Werden nicht angemeldete Hunde festgestellt, muss der Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Außerdem kann ein Bußgeld erhoben werden. Das Unternehmen „Springer Kommunale Dienste GmbH“ aus Düren wurde von der Stadt Neuss beauftragt. Die Legimitation, mit der die mit der Kontrolle beauftragten Personen sich ausweisen können, trägt daher das Siegel der Stadt. Sofern also ein Hundehalter vergessen hat, seinen Hund anzumelden, kann dies umgehend nachgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt Neuss im Bürgeramt oder im Bereich Finanzen –Steueramt- im Rathaus. Die Rufnummern sind für Hundehalter mit den Anfangsbuchstaben von A bis H Telefon. 902211, für die Buchstaben I bis Mt Telefon 902209 und für die Buchstaben Mu bis Z Telefon 902212. Die Hundesteuer beträgt jährlich bei einem Hund 66 Euro, bei zwei Hunden 78 Euro je Hund und bei drei und mehr gehalten Hunden je 90 Euro. Für gefährliche Hunde nach der Landeshundverordnung gelten gesonderte Steuersätze. Treffen die Kontrolleure in einem Halshalt niemand an, hinterlassen sie ein entsprechendes Formular.*