27.11.2002 - Zugangsprüfung für Sozialhilfeempfänger: Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe

Ganz entschieden wehrt sich der Neusser Sozialdezernent Peter Söhngen gegen Behauptungen, die verstärkte Zugangsprüfung für Sozialhilfeempfänger durch das Sozialamt sei rechtswidrig und würde nur die Abschreckung zum Ziel haben.

"Fakt ist", so Söhngen "dass der, der sich nicht selbst helfen kann, bei uns persönliche und finanzielle Hilfen erhält." Die Stadt setzt dabei auf die vom Gesetz geforderte Eigenverantwortung und Eigeninitiative von arbeitsfähigen Antragstellern in dieser besonderen Lebenssituation. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber keine Möglichkeit eines Wahlrechts zwischen Sozialhilfe und Selbsthilfe gegeben. So fordert das Bundessozialhilfegesetz eindeutig die Verpflichtung zur Selbsthilfe von Menschen, die dazu in der Lage sind. Dies unterstützt das Neusser Sozialamt durch intensive Erst- und Auswegberatung. Auch wurde seit 1998 anstelle der offenen Sprechzeiten eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von langen Warteschlangen und zur Intensivierung der Beratung eingeführt. Das Verfahren der Zugangsprüfung, ein in der Fachwelt feststehender Begriff, wird seit 1999 erfolgreich in Neuss praktiziert. Bei über 10.000 Erstkontakten in diesen drei Jahren wurden zum überaus größten Teil positive Erfahrung mit diesem Verfahren gemacht. Bei dem sogenannten Erstkontakt werden den nachfragenden Bürgern grundlegende Informationen zu Hilfemöglichkeiten aber auch zu gesetzlichen Mitwirkungspflichten gegeben. Darüber hinaus erhalten sie das Angebot zu einem persönlichen Gespräch mit einem qualifiziertem Mitarbeiter des Sozialamtes. "Allerdings", so erläutert Sozialdezernent Peter Söhngen, "nehmen 40 Prozent das angebotene Gespräch nicht wahr". Diejenigen, die das Angebot annehmen, werden intensiv beraten und erhalten zeitnah die erforderliche Hilfe. In den wenigsten Fällen ist eine finanzielle Hilfe bereits am ersten Tag notwendig. Eine Befragung unter Sozialhilfeempfängern ergab, dass fast 90 Prozent der Befragten mit dem Verfahren zufrieden waren und die erforderliche Hilfe erhalten haben.Trotz dieser positiven Erfahrungen ist das Verfahren in der Presse unter Beschuss geraten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat aufgrund der Medienberichte um Stellungnahme gebeten. Diese wurde von der Stadt Neuss termingerecht abgegeben, eine aktuelle Nachfrage wird ebenso kurzfristig beantwortet. Die Stellungnahme begründet klar auf Basis der Rechtsgrundlage die Form der Zugangsprüfung. Sozialdezernent Söhngen ist von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens überzeugt: "Natürlich soll nur der Sozialhilfe erhalten, der dazu berechtigt ist. Gleichwohl hat die Stadt im letzen Jahr rund 16 Millionen Euro an Hilfe zum Lebensunterhalt ausgezahlt." Söhngen: "Hilfe zur Selbsthilfe ist besser als Hilfe, die abhängig und unselbständig macht. Unsere Bestrebungen sind zukunftsweisend und auf "Fördern und Fordern" ausgerichtet." *