29.01.2003 - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Über die Themen „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ referierte jetzt die Neusser Rechtsanwältin Sabine Kilper im Seniorenforum der Stadt am Meererhof vor einem zahlreich erschienenen Publikum.
Mit einer Patientenverfügung erteilt der Einzelne seinen Willen und dokumentiert, wie er im Falle einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung behandelt werden möchte. Die Patientenverfügung ist die Aussage gegenüber dem Arzt in einer Situation, in der der eigene Willen nicht mehr artikulieren werden kann. Wenn dem Arzt eine solche Verfügung nicht vorliegt, entscheidet dieser nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten oder immer auf Lebensverlängerung. Wie Sabine Kilper ausführte, sollte die Patientenverfügung von jedem einzelnen Menschen möglichst handschriftlich, ernsthaft und nachvollziehbar verfasst werden. Wichtig ist dabei, dass jeder seine individuelle Lösung findet. Die Rechtsanwältin zeigte den Zuhörern im Seniorenforum anhand einiger Beispiele sehr anschaulich Situationen von Krankheiten, die alle Teilnehmer betroffen machten. Bei dem Thema spielen Gedanken, wie die persönliche Bedeutung von Sterben und Tod, aber auch religiöse Gründe eine wichtige Rolle. Wie wird mein Weiterleben sein, wenn ich von der Intensivmedizin abhänge? Möchte ich unter allen Umständen wieder belebt werden, auch wenn bleibende Hirnschädigungen zu erwarten sind? Möchte ich im Koma am Leben erhalten werden? Möchte ich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit schmerzfrei gehalten werden, auch wenn sich durch die Medikamente eine Verkürzung meines Lebens einstellen sollte? Wo möchte ich sterben? Fragen, die in einer Patientenverfügung überdacht und möglichst genau nachvollziehbar formuliert werden sollten. Sabine Kilper gab Hinweise auf verschiedene Formulare und Bücher, die bei der Abfassung einer eigenen Patientenverfügung hilfreich sind. Der Arzt entscheidet immer nach dem Willen des Patienten, sämtliche ärztliche Behandlungen bedürfen der Einwilligung. Die Patientenverfügung hilft aber auch dabei, Angehörige nicht in Gewissenskonflikte zu bringen. Schließlich wies die Neusser Anwältin darauf hin, dass es besonders wichtig sei, einen Hinweis, zum Beispiel in Form eines Ausweises, bei sich zu führen, der darüber informiert, dass eine Patientenverfügung besteht und wo diese Verfügung hinterlegt ist. Auch Personen des Vertrauens sollten als Bevollmächtigte eingesetzt werden. Der Hausarzt wird in den meisten Fällen ebenfalls mit einbezogen. Das zweite Thema des Abends widmete sich der Vorsorgevollmacht. In dieser Vollmacht werden eine oder mehrere Personen des Vertrauens eingesetzt, die in dem Fall Entscheidungen treffen, wenn der Patient selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Der oder die Bevollmächtigten können zur Vertretung bei Vermögens-, Renten- oder Versorgungsangelegenheiten ermächtigt werden. Die Bevollmächtigten können Einwilligungen in ärztliche Untersuchungen oder Eingriffe geben und mit den Ärzten die Art und den Umfang der erforderlichen Medikamente bestimmen. Die Vollmacht sollte notfalls auch den Abschluss eines Heimvertrages, die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die Beantragung von Renten- und sonstigen Sozialleistungen ermöglichen. Im Falle von Grundbesitz sollte die Vorsorgevollmacht beim Notar erstellt werden. Ein oder mehrere Bevollmächtigte können sich die Aufgaben auch teilen. In der Regel sind Bevollmächtigte Personen des Vertrauens, in den meisten Fällen die Familie, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder enge Freunde. Nicht zum ersten Mal war im Seniorenforum über diese beiden Themen referiert worden. Der Andrang war allerdings bei dem Vortrag von Rechtsanwältin Sabine Kilper so groß, dass einige Interessierte den Ausführungen aus räumlichen Gründen nicht folgen konnten. Das Seniorenforum bittet deshalb, bei allen Veranstaltungen um eine vorherige telefonische Anmeldung. Die beiden Mitarbeiterinnen Yvonne Kilian und Monika Wissmann stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Das Seniorenforum ist montags bis freitags von 11 bis 16 Uhr geöffnet.*