09.04.2003 - Ordnungspartnerschaft: Neusser Ordnungsamt und Polizei machten Jugendschutzkontrollen
Die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Neuss und der Neusser Polizei bewährt sich seit Jahren.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 5./6. April 2003, wurde dies erneut unter Beweis gestellt: Das städtische Ordnungsamt und Polizei kontrollierten gemeinsam alle Neusser Diskotheken.Ein Dutzend Bedienstete des Neusser Ordnungsamtes und ebenso viele Polizeibeamte konnten am Sonntagmorgen auf eine erfolgreiche Nacht zurückblicken. Erfreulich war, daß bei den durchgeführten Jugendschutzkontrollen nur einzelne Jugendliche unter 18 Jahren angetroffen wurden. Für diese fand dann allerdings der Tanzabend ein abruptes Ende. In einem Fall durften fünf junge Damen im beheizten Dienstbus des Ordnungsamtes Platz nehmen und auf die herbeigerufenen Eltern warten. Der entsprechende Diskothekenbetreiber wird in Kürze einen blauen Brief in Form eines Bußgeldbescheides erhalten.Bei den Jugendschutzkontrollen ging es um die Überprüfung der einschlägigen Jugendschutzvorschriften. Insbesondere ist nach Mitternacht der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren in Gaststättenbetrieben generell untersagt. Kontrollieren, ob man in einer Diskothek schwofen darf, ist Sache der Türsteher. Und hier war ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Kontrolle von Ordnungsamt und Polizei. Die neuen Vorgaben der Bewachungsverordnung, die seit 1. Januar 2003 gelten, hätten eigentlich überall umgesetzt sein müssen. So sind bestimmte Anforderungen - wie erkennbare Kleidung, Dienstausweise, Namensschilder und Sachkundebescheinigungen - zu erfüllen. Letztere sollen belegen, daß ein Türsteher gelernt hat, auch in Konfliktsituationen deeskalierend zu wirken und körperliche Gewalt zu vermeiden. Alle Türsteher waren bei der Kontrolle sehr kooperativ. Leider war das Überprüfungsergebnis mangelhaft: Von den insgesamt 27 Türstehern elf unterschiedlicher Firmen erfüllte keiner die neuen Regelungen. Die einzelnen Unternehmen erwartet nun ebenfalls unangenehme Post. Sollten die festgestellten Mängel nicht unverzüglich behoben werden, droht neben empfindlichen Geldbußen noch ein Beschäftigungsverbot.Am Ende waren sich die Ordnungspartner einig: Solche Aktionen tuen Not und werden auch in Zukunft fortgesetzt.*