12.09.2003 - Neuss führt Parkkralle ein

Hartnäckigen Schuldnern, bei denen alle übrigen Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren (zirka 100 Fälle pro Jahr), wird die Stadt Neuss in Zukunft eine „Kralle“ anlegen. Mit der Einführung dieser Parkkralle will die Stadt Neuss in Zukunft die Autos von extrem Zahlungsunwilligen blockieren und so ihre Zahlungsmoral verbessern.

Mit der Einführung dieser Parkkralle will die Stadt Neuss in Zukunft die Autos von extrem Zahlungsunwilligen blockieren und so ihre Zahlungsmoral verbessern. Bei der Parkkralle handelt es sich um eine mechanische Wegfahrsperre. Durch das Anlegen der Parkkralle um eines der Räder wird die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges unterbunden. Der Fahrer wird hierüber durch an den vorderen Seitenfenstern angebrachte Warnaufkleber informiert. Der Sünder, der zuvor alle Rechnungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen zerrissenen und dessen Auto mit detektivischem Instinkt entdeckt und lahm gelegt wurde, muss seine Schulden innerhalb von 3 Werktagen beglichen haben. Tut er das, wird die Parkkralle sofort entfernt und die Vollstreckung aufgehoben. Tut er das nicht, wird sein Auto abgeschleppt, verwahrt und alsbald versteigert. Die Erfahrungen in anderen Städten haben gezeigt, dass diese Maßnahme wie keine andere zu einem "kurzfristigen Umdenken" und einer beschleunigten Zahlung der Steuerschulden führt. *