26.09.2003 - Lohnsteuerkarte 2004: Eintragungen prüfen

Zur Zeit stellt die Stadt Neuss die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 aus. Bevor die Karten dem Arbeitsgeber ausgehändigt werden, sollten die zum 1. Januar 2004 maßgeblichen Steuermerkmale auf Richtigkeit überprüft werden.

Insbesondere die angegebene Steuerklasse, die Kirchensteuerpflicht und eventuell die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 sollten beachtet werden. Im Regelfall wird die Steuerkarte bis Ende Oktober zugestellt. Durch Umzug, Wegzug können jedoch in Einzelfällen Verzögerungen auftreten. Dann wird die Steuerkarte nachgesandt. Ist bis Mitte November noch keine Lohnsteuerkarte zugegangen, können sich Bürger an das Bürgeramt der Stadt Neuss wenden. Dabei sollte beachtet werden, dass die Stadt Neuss für die Ausstellung der Steuerkarten nur zuständig ist, wenn der Wohnsitz zum Stichtag 20. September 2003 in Neuss gewesen ist. Falls Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Wohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am Stichtag mit Hauptwohnung gemeldet war. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2004 können mit einem entsprechenden Vermerk an das Bürgeramt der Stadt Neuss, 41456 Neuss, zurückgesandt werden.*