21.10.2003 - Befahren der Friedhöfe vor Allerheiligen verboten

Das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen ist in der Zeit von Mittwoch, 29. Oktober 2003, bis Allerheiligen, 1. November 2003, nicht gestattet.

Schwerbehinderte, die sonst dazu berichtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor diesem Zeitraum auszuführen. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung. *