29.12.2003 - Schwimmkarten für kinderreiche Familien

Ab 2004 erhalten Familien ab drei Kindern, bei gleichzeitigem Anspruch auf Wohngeld, und Alleinerziehende, Pflegeeltern, Sozialhilfeempfänger ab dem ersten Kind für jedes Kind im Quartal eine Zwölferschwimmkarte im Bürgeramt.

Dies hat der Rat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Stichtag ist das Ausgabedatum; die Karten sind jeweils auf das laufende Quartal begrenzt.*