05.02.2004 - Laienrichter gesucht
Die Stadt sucht Bürgerinnen und Bürger die sich für die kommende Amtsperiode von 2005 bis 2008 als Schöffe zur Verfügung stellen. Schöffe kann jede deutsche Staatsbürgerin oder jeder deutscher Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 Jahren werden.
Die Bewerber müssen seit einem Jahr in Neuss wohnen und dürfen wegen keiner Straftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sein. Eine besondere berufliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Von den künftigen Laienrichtern wird in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife und geistige Beweglichkeit verlangt. Über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheidet der Rat, anschließend wird sie für eine Woche öffentlich ausgelegt. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt schließlich die tatsächlich benötigte Zahl von Schöffen aus dieser Liste aus. Die gewählten Laienrichter werden in den Strafkam-mern des Landgerichtes Düsseldorf, sowie den Schöffengerich-ten bei den Amtsgerichten Düsseldorf und Neuss eingesetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim Rechtsamt der Stadt im Rathaus bis Freitag, 20. Februar 2004, telefonisch unter der Rufnummer 02131/903008, montags bis donnerstags, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11 Uhr, bewerben. Die entsprechenden Antragsformulare sind auch im Internet unter www.neuss.de abrufbar.*