25.06.2004 - Entwässerungsgebühren bei der Gartenbewässerung sparen

Neuss (PN/Kl/001). Die Neusser Stadtentwässerung weist darauf hin, dass der Anteil des Frischwassers, der nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, bei der Berechnung der Entwässerungsgebühren unberücksichtigt bleiben kann.

Dies gilt insbesondere für Wassermengen, die zur Gartenbewässerung genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Anschaffung einer zweiten Wasseruhr, über die die Frischwassermenge ermittelt werden kann, die für die Gartenbewässerung entnommen wird. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig. Nach Anschaffung der Wasseruhr muß lediglich als Nachweis eine Kopie des Rechnungsbeleges bei der Stadtentwässerung Neuss, Meererhof 1, 41460 Neuss, oder per Fax 02131/90-8707 eingereicht werden. Einzige Eigenleistung: wenn die Stadtwerke Neuss oder die Kreiswasserwerke Grevenbroich die regulären Wasserzähler ablesen, müssen auch die Besitzer von Gartenwasserzählern den Zählerstand auf diesen Wasseruhren ablesen und die verbrauchte Wassermenge der Stadtentwässerung mitteilen. Die Zählerstände nehmen die Mitarbeiter unter den Telefonnummern 02131/90-8782 oder 90-8706 entgegen. Wird Regenwasser aufgefangen und dies über eine Regenwassernutzungsanlage verwendet, beispielsweise für die Toilettenspülung, so wird das benutzte Regenwasser zum Schmutzwasser. Das so entstandene Schmutzwasser wird somit der städtischen Kanalisation zugeführt. Daher fallen hierfür Ableitungs- und Reinigungskosten an und folglich entsteht die Verpflichtung zur Zahlung von Schmutzwassergebühren. Der Regenwasseranteil, der als Brauchwasser verwendet wird, ist daher über einen gesonderten Wasserzähler zu ermitteln Diese Wassermenge ist der Stadtentwässerung Neuss bis spätestens 20. Januar des Folgejahres mitzuteilen. Gleiches gilt für Grundwasser, das zum Beispiel für die Waschmaschine genutzt wird. Schließlich ruft die Stadtentwässerung in Erinnerung, daß sie auch für die Niederschlagswassergebühren zuständig ist, die über die Abrechnungen der Stadtwerke Neuss GmbH bzw. Kreiswasserwerke Grevenbroich GmbH in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren berechnen sich nach der bebauten und / oder befestigten Fläche auf dem Grundstück, über die das Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt. Die Stadtentwässerung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bei baulichen Veränderungen auch die Änderungen von Niederschlagswassermengen mitgeteilt werden müssen, damit die Erhebungsdaten angepasst werden können.

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