21.07.2004 - Probleme mit Wespennestern

Neuss (PN/Fi). Mit Beginn der Urlaubszeit häufen sich wieder die Klagen über Wespennester am Haus oder im Garten. Oft werden solche Nester nach der Rückkehr aus dem Urlaub in Rolladenkästen, in der Nähe von Terrasse oder Balkon, in Gartenhäuschen oder Garagen entdeckt.

Besondere Besorgnis erregen versteckte Nester in Hausdächern, die ihren Ein- oder Ausflug in der Nähe von Schlaf- bzw. Kinderzimmerfenstern haben. Das Umweltamt möchte, da sich nun wieder vermehrt Bürger mit diesem Problem an Feuerwehr, Imker und Umweltamt wenden, einige wichtige Informationen und Handlungsanweisungen geben, die bei der Einschätzung bzw. dem Umgang mit der vermeintlichen Gefahr nützlich sein können. Zunächst einmal sollte festgestellt werden, womit man es genau zu tun hat. Honigbienen, alle anderen Wildbienen, Hornissen, Hummeln und einige solitär lebende Wespenarten sind streng geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde vernichtet werden. Diese Tatsache stellt aber in der Regel auch kein Problem dar, da diese Arten nichts mit der eingangs beschriebenen Belästigung zu tun haben.Honigbienen sind unterwegs auf Nahrungssuche oder schwärmen, sie bauen aber im menschlichen Wohnbereich keine Nester, da sie von Imkern in Bienenstöcken gehalten werden. Entwichene Bienenschwärme können von Imkern auch wieder eingefangen werden. Die Zeit des Schwärmens ist für die Honigbienen zur Jahresmitte jedoch vorbei.Alle solitär lebenden Wildbienen- und Wespenarten sind auch nur in der ersten Jahreshälfte richtig aktiv, wenn die Weibchen ihre Eier ablegen. Danach fallen sie kaum noch auf. Da sie keine Nester bauen und auch nicht richtig stechen können, sind sie für den Menschen ausgesprochen harmlos.

Auch Hummel- und Hornissennester sind solange keine Gefahr, wie man sie in Ruhe lässt. Ihr Verteidigungsverhalten beschränkt sich auf den unmittelbaren Nestbereich. Ansonsten interessieren sie sich nicht für Menschen und deren Lebensmittel.Findet man in einem Baum, Strauch oder an der Außenfassade eines Gebäudes eine kleine Nestkugel von Tennis- bis Handballgröße, handelt es sich um einen Bau der Mittleren oder der Sächsischen Wespe. Beide Arten sind relativ selten, die Mittlere Wespe, auch "Kleine Hornisse" genannt, steht sogar auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Auch von diesen Nestern ist nichts zu befürchten, solange man nicht z. B. im Nestbereich die Hecke schneidet oder versucht, das Nest zu zerstören.

Wenn ein Nest einer dieser besonders schützenswerten Arten dennoch nicht am Ort verbleiben kann, sollte versucht werden, dieses fachmännisch umsiedeln zu lassen. Wer solche (kostenpflichtigen) Umsiedlungen durchführt, kann beim Umweltamt unter der Telefonnummer 02131-903305 erfragt werden. Wenn Probleme auftreten, dann in der Regel mit den versteckt gebauten, großen Nestern der Deutschen oder Gemeinen Wespe. Diese beiden Arten erkennt man schon an der Wahl ihres Nestbauplatzes. Sie bauen in dunklen "Höhlen", so zum Beispiel in Rolladenkästen, unter der Erde, unterm Dach oder in Schuppen, Nester mit bis zu 7.000 Tieren. Das Problem mit diesen beiden Arten ist, dass sie sehr große Nester bauen, die sie auch entsprechend angriffslustig verteidigen und dass sie im Spätsommer, wenn beim Nestbau nichts mehr zu tun ist, anfangen, herumzuvagabundieren und sich auf alles Ess- und Trinkbare stürzen, was sie finden. Wenn die Nester entdeckt werden, sind sie oft schon monatelang im Bau. Dass sie jetzt erst auffallen, liegt daran, dass die Nester jetzt eine Größe erreicht haben, bei der der "Flugbetrieb" vor dem Nest nicht mehr zu übersehen ist. Dass man schon monatelang mit diesen "Untermietern" zusammengelebt hat, zeigt auch schon, dass es sich jetzt zunächst einmal um ein psychologisches Problem handelt, weil die "Gefahr" auf einmal sichtbar ist. Aber auch die Deutsche und die Gemeine Wespe haben zunächst einmal nach dem Bundesnaturschutzgesetz die gleichen "Rechte" wie alle anderen, wildlebenden Tiere und unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, sie dürfen nicht "ohne vernünftigen Grund" verfolgt werden. Man kann sie sogar als Nützlinge bezeichnen, da sie sich hauptsächlich von anderen, kleineren Insekten ernähren und damit zur biologischen Schädlingsbekämpfung beitragen. Außerdem betätigen sie sich als Blütenbestäuber. Aus diesem Grunde entfernt die Feuerwehr im privaten Bereich keine Wespennester mehr, da sie den artenschutzrechtlichen Aspekt nicht berücksichtigen kann. Wespennester existieren nur einen Sommer lang. Im Herbst, wenn die Nächte kälter werden, geht der Wespenstaat zugrunde. Das Volk stirbt, die Jungköniginnen suchen sich ein Winterversteck und das Nest zerfällt. Es kann somit auch nicht wiederbesiedelt werden. Auch die Gefahr, von einer Wespe gestochen zu werden, kann man auf ein Minimum reduzieren. Wespen reagieren nur dann aggressiv, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen. Dies geschieht beispielsweise, wenn man versucht, das Ein-/Ausflugloch zu verstopfen, das Nest auszugraben, auszuräuchern oder es erschüttert (z. B. durch Rasenmähen über einem Erdnest oder heftiges Fensteröffnen und -schließen unmittelbar neben einem Nest). Allgemein sollten insbesondere Kinder einen Sicherheitsabstand vom Nest von rund zwei Metern wahren, um die Wespen nicht zu beunruhigen. Auch hektische Bewegungen im Nesteinflugbereich sollten vermieden werden. Schwärmen die Wespen aus ihrem Nest aus, heißt es, zuerst einmal Abstand nehmen und warten, bis sich die Tiere wieder beruhigt haben. Um das Eindringen von Wespen in die Wohnung durch geöffnete Fenster oder Balkon- und Terrassentüren zu vermeiden, genügt ein Fliegengitter, dass an den Fensterrahmen geklebt wird bzw. ein Gazevorhang. Fliegengitter sind in den meisten Baumärkten erhältlich. Wenn das Nest allerdings eine akute Gefahr zum Beispiel für spielende Kinder, Allergiker oder die Nutzung von Schlafräumen darstellt, bleibt nur der Weg zum professionellen Schädlingsbekämpfer. Weitere Informationen zu speziellen Fällen gibt gerne das Umweltamt der Stadt Neuss unter der Rufnummer 02131/903305.*