30.07.2004 - Sozialamt lädt Leistungsempfänger zur Antragsaufnahme ein

Neuss (PN/Kl). Die Bundesagentur für Arbeit verschickt in diesen Tagen umfangreiche Anträge zum Arbeitslosengeld II. Sozialhilfeempfänger erhalten diese Anträge in der Regel von ihren örtlichen Sozialämtern. In Neuss hat man sich entschlossen, diese Anträge jedoch nicht mit der Post zuzusenden, sondern die betroffenen erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zur persönlichen Antragsaufnahme ins Sozialamt einzuladen. Die Einladungsschreiben werden ab dieser Woche verschickt.

Wie der stellvertretender Leiter des Neusser Sozialamtes, Markus Hübner, mitteilt, gibt es für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und deren im Haushalt lebende Angehörige eine Übergangsregelung bei der Umsetzung der ab 1. Januar 2005 geltenden neuen Sozialleistungsgesetze (kurz: Hartz IV). Danach muß jeder, der in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2004 voraussichtlich mindestens einen Tag laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält, auch die neuen Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) bei seinem Sozialamt beantragen.Das neue Gesetz sieht vor, dass das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nur dann gezahlt wird, wenn auch ein entsprechender Antrag ausgefüllt wurde. Diese Regelung verpflichtet deshalb auch die Empfänger der jetzigen Sozialhilfe, die nach den neuen Bestimmungen als erwerbsfähig gelten, für die neuen Leistungen einen eigenen Antrag zu stellen.Die Sachbearbeiter im Sozialamt sind beim Ausfüllen des umfangreichen Antragsformulares behilflich. So können Fragen direkt beantwortet und mögliche Unklarheiten an Ort und Stelle erörtert werden. Ab Anfang August wird mit der Aufnahme der Anträge begonnen. Die Empfänger von Sozialhilfe erhalten ab sofort nach und nach die entsprechende Einladungs- und Informationsschreiben und brauchen sich bis zum Erhalt dieses Schreibens nicht um den neuen Antrag bemühen. Den Sozialamtsmitarbeitern, so Hübner, stehen wegen der neuen Anträge und den umfangreichen Vorbereitungen auf die neue Leistungsgewährung in den kommenden Wochen und Monaten erhebliche Zusatzarbeiten ins Haus. Damit die Anträge zügig aufgenommen werden können, bittet das Sozialamt, von telefonischen Anfragen abzusehen. Die Mitarbeiter werden in den nächsten Wochen jeden Dienstag und Freitag mit der Aufnahme der Anträge und den persönlichen Beratungsgesprächen beschäftigt sein deshalb an diesen Tagen nur eingeschränkt telefonisch erreichbar sein.

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