08.09.2004 - Integrationsrat für Neuss | Stadt nutzt Experimentierklausel der Gemeindeordnung

Neuss (PN/Fi). Nach der Kommunalwahl Ende des Monats wird in der Stadt Neuss am 21. November 2004 erstmals ein Integrationsrat für die neue Ratsperiode gewählt.

Dieser wird den bisherigen Ausländerbeirat ersetzen und sich in Arbeitsweise, Zusammensetzung, dem Kreis der Wahlberechtigten und im Wahlverfahren von ihm deutlich unterscheiden. Bislang wurden die Ausländerbeiräte ausschließlich nach § 27 Gemeindeordnung NW (GO) gewählt. Diese enthält aber auch eine sogenannte "Experimentierklausel" (§ 126), die besagt, dass das Innenministerium "zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung ... Gemeinden auf Antrag und zeitlich befristet eine alternative Aufgabenerledigung ermöglichen" kann. Da auch in der Stadt Neuss die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbeirat auf der einen Seite und den zuständigen Gremien und der Verwaltung auf der anderen Seite in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend war, haben Ausländerbeirat und Rat einvernehmlich die Umwandlung des bisherigen Ausländerbeirats in einen Integrationsrat beschlossen und beim Innenministerium einen dementsprechenden Antrag gestellt. Dieser wurde vom Land im Juli genehmigt. Nunmehr wird durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen entscheidend und nachhaltig mit dazu beigetragen, der Arbeit der kommunalen Migrantenvertretung mehr Akzeptanz zu verschaffen und damit die Integration der ausländischen Mitbürger zu verbessern.Beim neuen Integrationsrat ist der Name Programm: Die Bezeichnung "Integrationsrat" definiert Ziele und Aufgaben dieses Gremiums. So ermöglicht die neue Zusammensetzung eine bessere Integrationspolitik. Der Integrationsrat der Stadt Neuss wird aus elf direkt gewählten Migrantenvertretern sowie sechs Ratsmitgliedern bestehen und so eng mit der Kommunalpolitik verzahnt. Um die Kontinuität der Arbeit des Gremiums zu gewährleisten, erhalten die Gewählten persönliche Vertreter. Darüber hinaus wird der Kreis der Wahlberechtigten erweitert. Anders als bisher erhalten Eingebürgerte und Aussiedler unter bestimmten Bedingungen und auf Antrag jetzt ebenfalls das Wahlrecht.Wie bisher beim Ausländerbeirat findet die direkte Wahl in fünf über das Gebiet der Stadt Neuss verteilten Wahllokalen statt. Zur Erleichterung der Wahl und zur Steigerung der Wahlbeteiligung gibt es jetzt zusätzlich die Möglichkeit der Briefwahl. In einer Informationsveranstaltung für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird am Dienstag, 14. September 2004, 17 Uhr, im Ratssaal umfassend über alle Neuerungen berichtet. Dabei geht es beispielsweise um Fristen und Termine, um Formalien für die Kandidatenaufstellung, es werden das Wahlverfahren und die Sitzverteilung erläutert sowie das Wahlplakat für die Wahlen zum Integrationsrat vorgestellt. Weitere Informationen über die Beteiligung von Zugewanderten an der Kommunalvertretung gibt es im Sozialamt bei Uwe Manke, Telefon 02131/905318 oder per Email an uwe.manke@stadt.neuss.de.

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