17.03.2005 - Innenministerium veranlasst Befragung von eingebürgerten Deutschen türkischer Abstammung

Neuss (PN/Fi). In Zusammenhang mit der Landtagswahl am 22. Mai 2005 hat das Innenministerium des Landes NRW die Kommunen angewiesen, die Richtigkeit des Melde- und Wählerverzeichnisses durch eine Befragung dieses Personenkreises zu überprüfen.

Auch die Neusser Stadtverwaltung muss daher Deutsche türkischer Abstammung, die ab dem Jahr 2000 eingebürgert wurden, anschreiben und um Abgabe einer entsprechenden Erklärung bitten. Seit dem 1. Januar 2000 verlieren Deutsche kraft Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Da nach Mitteilung der türkischen Regierung bundesweit zirka 50.000 ehemals türkische Staatsangehörige nach ihrer Einbürgerung in Deutschland die türkisch Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben, sieht das Ministerium vor der anstehenden Wahl die Gefahr einer Wahlbeteiligung durch Personen, denen aufgrund des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht mehr zusteht. Mitbürger, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gelten als Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Sie benötigen für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Dieser muss zeitnah beantragt werden. Auch eine Wiedereinbürgerung ist rechtlich möglich. Diese setzt jedoch grundsätzlich eine dauerhafte Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit voraus. Zur Klärung dieser Angelegenheit wird den betroffenen Personen empfohlen, mit der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 02131/903232 Kontakt aufzunehmen.

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