16.05.2006 - Neusser Handwerker profitieren von städtischer Vergabeordnung

Neuss (PN/Kl). Die Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Christa Thoben, möchte das Vergabeverfahren reformieren, um heimischen Unternehmen wieder eine größere Chance am Markt zu geben.

Neben einer Initiative zur Einschränkung der europaweiten Ausschreibung von Leistungen sind seit Anfang letzten Monats zum Beispiel freihändige Vergaben generell bis zu einem Auftragswert von 30.000 Euro zulässig. Bisher war eine entsprechende Obergrenze von Einzelbegründungen abhängig. In Neuss ist das Problem schon vor der Düsseldorfer Initiative erkannt und durch eine Änderung der Vergabeordnung gehandelt worden. So können in der Quirinus-Stadt bereits seit dem 1. Januar Bauleistungen bis zu einem Wert von 25.000 Euro freihändig vergeben werden. Bürgermeister Herbert Napp: "Damit haben wir dafür gesorgt, dass wieder mehr Neusser Handwerksbetriebe und Unternehmen im Vergabeverfahren zum Zuge kommen können". Dessen ungeachtet soll die 5000-Euro-Differenz zwischen der bestehenden Neusser Vergabeordnung und den Möglichkeiten, die der am 5. April in Kraft getretene ministerielle Erlass bietet, ausgeschöpft werden. Für die Ratssitzung nach den Sommerferien bereitet die Verwaltung bereits eine entsprechende Änderung der Vergabeordnung vor.

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