18.10.2006 - Stille Feiertage

Neuss (PN/FI). Das Neusser Ordnungsamt weist darauf hin, dass die drei stillen Feiertage Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag im Monat November einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen.

So sind Märkte, sportliche Veranstaltungen und der Betrieb von Spielhallen sowie ähnlichen Unternehmungen an diesen Tagen in der Zeit von 5 bis 13 Uhr verboten. Am Allerheiligentag und am Totensonntag gilt dieses Verbot sogar bis 18 Uhr. An den drei stillen Feiertagen dürfen zwischen 5 und 18 Uhr auch keine musikalischen Darbietungen in Gaststätten oder andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen einschließlich Tanz durchgeführt werden. Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger auf Veranstaltungen, die nicht unter die Verbote fallen, sich während der stillen Feiertage angemessen zu verhalten. Ausnahmen von den Verboten kann nur die Bezirksregierung Düsseldorf erteilen.

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