24.11.2006 - Altautos ab 1. Januar kostenlos entsorgen

Neuss (PN/kl). Ab dem 1. Januar 2007 können alte Autos kostenlos entsorgt werden. Dies sieht das Altfahrzeug-Gesetz vor, das bereits 2002 in Kraft getreten ist.

Der Gesetzgeber hatte den Autoherstellern eine Übergangsfrist bis zum Beginn des neuen Jahres eingeräumt. Abgegeben werden können Altautos beim Hersteller über dafür zugelassene Annahmestellen oder Demontagebetriebe. Die Adressen dieser Betriebe sind bei den Kfz-Händlern der jeweiligen Fahrzeugmarke zu erfahren. Voraussetzung für eine kostenlose Rücknahme ist, dass dem Altfahrzeug keine Abfälle hinzugefügt wurden und dass das Fahrzeug noch wesentliche Teile wie den Motor, das Fahrwerk oder elektronische Bauteile enthält. Die Rücknahmepflicht durch den Hersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die ordnungsgemäße Entsorgung wird mit einem Verwertungsnachweis bescheinigt. Nur anerkannte Annahmestellen oder Demontagebetriebe dürfen diesen Nachweis ausstellen.
Leider werden auch im Neusser Stadtgebiet immer wieder schrottreife Altfahrzeuge am Straßenrand abgestellt. Diese müssen anschließend über das Ordnungsamt entsorgt werden. Auf den Halter kommt dann ein Bußgeld mit gleichzeitiger Forderung der Kosten, die für die Sicherstellung und Entsorgung des Fahrzeuges entstanden sind, zu. Die Stadt hofft, dass mit der nun gültigen kostenlosen Entsorgung ab  dem 1. Januar die Zahl der am Straßenrand abgestellten Schrottfahrzeuge deutlich abnehmen wird. Weitere Infos zum Thema beim Umweltamt der Stadt unter der Rufnummer 02131-903309.
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