25.01.2007 - Wohnraumförderung geht zum Kreis

Neuss (PN/Kl). Am 1. Februar 2007 wird für vier Mitarbeiter der Neusser Stadtverwaltung der Rhein-Kreis Neuss neuer Arbeitgeber und die Kreisverwaltung in Grevenbroich neuer Arbeitsplatz.

Grund dafür ist die vom Landtag beschlossene Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes, das die Zuständigkeit für die Bewilligung von Wohnraumfördermitteln des Landes künftig nur noch bei den kreisfreien Städten und Kreisen vorsieht. Auch die Stadt Neuss muss ihre bisherige Aufgabe an den Kreis abgeben. Für Neusser Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass ab dem 1. Februar nicht mehr die Stadt sondern der Rhein-Kreis Neuss bei Fragen der Wohnraumförderung zuständig ist. Das gilt auch für die Bewilligungstätigkeit für Förderobjekte, die in der Stadt Neuss selbst liegen. Zuständig ist dann bei der Kreisverwaltung das Amt für Wohnungswesen in Grevenbroich auf der Lindenstraße 2 – 16. Das Kreisamt ist unter der Rufnummer 02181/6016330 oder 6016335 zu erreichen.
Wohnberechtigungsscheine stellt weiterhin das Bürgeramt im Rathaus aus. Auch die Wohnungsvermittlung und die Wohnungsaufsicht verbleiben beim städtischen Bürgeramt.
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