01.08.2007 - Neue Schallimmissionspläne für die Stadt Neuss

Neuss (PN/kl). Im Zuge der Erstellung des Umweltentwicklungsplanes Neuss in den Jahren 1992 bis 1996 wurde die Lärmbelastung in Neuss flächendeckend berechnet.

Dabei sind für das Bezugsjahr 1992 die Emittenten Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe/Industrie, Sport/ Freizeit, Wasserverkehr und Flugverkehr einzeln untersucht und in Schallimmissionsplänen (SIP) für die Tages- (6.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) dargestellt worden. Die Schallimmissionspläne werden seit 1996 kontinuierlich im Bereich der Bauleitplanung und Bauordnung erfolgreich eingesetzt. Zudem können Bürger auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes umfassend über ihre persönliche Lärmsituation beraten werden. Mit dieser flächendeckenden und alle wesentlichen Lärmverursacher abdeckenden Erstellung von Schallimmissionsplänen betrat die Stadt Neuss bundesweit Neuland.Seit 1992 hat die Stadt jedoch ihr Gesicht an vielen Stellen verändert. So wurden zum Beispiel neue Straßen gebaut und neue Wohngebiete errichtet. Diese Veränderungen haben eine Neuberechnung der Schallimmissionspläne nötig gemacht. Das Bezugsjahr war das Jahr 2004. Die Lärmermittlung erfolgte wie beim SIP1992 durch Berechnungen auf Grund von verursacherspezifischen Ausgangsdaten (wie beispielsweise die Verkehrsstärke oder die Belegungspläne von Sportstätten). Die Gebäude- und Geländestruktur wurde ebenfalls beachtet, um Lärmschatten und Lärmreflektionen zu berücksichtigen. Grundsätzlich ersetzen die Schallimmissionspläne keine schalltechnischen Gutachten, wie zum Beispiel bei Bebauungsplanverfahren: Die Auflösung der Schallimmissionspläne beträgt rund zehn mal zehn Meter und die Immissionshöhe, also die Höhe, für die die Lärmbelastung berechnet wurde, liegt flächendeckend bei sechs Metern. Kleinere bauliche Einrichtungen wie niedrige Lärmschutzwände oder Garagenzeilen, die vor Ort lärmschützend wirken, werden dadurch nicht berücksichtigt. Die Schallimmissionspläne stellen somit eine Bestandsaufnahme des Lärms im Sinne des vorbeugenden Umweltschutzes dar. In einem zweiten Schritt wurden die Schallimmissionspläne mit einem so genannten "Empfindlichkeitskataster" verglichen. Das Empfindlichkeitskataster beinhaltet die reinen und allgemeinen Wohngebiete, die Mischgebiete und Krankenhäuser. Durch den Vergleich konnten für die gesamte Fläche der Stadt Neuss verursacherspezifisch potentielle Lärmkonflikte ermittelt werden. Diese Konfliktgebiete wurden in Konfliktplänen dargestellt. Zusätzlich wurden zwischen dem SIP1992 und dem SIP2004 Differenzpläne erstellt. Hierbei werden rechnerisch von den Lärmbelastungen des SIP2004 die Lärmbelastungen des SIP1992 abgezogen und dadurch die Veränderungen (Verbesserungen und Verschlechterungen) augenfällig dokumentiert. Insgesamt wurden über 80 Karten erstellt. Der Straßenverkehr stellt nach wie vor die Hauptquelle der Lärmbelastung dar. Eine Änderung des Straßenverkehrslärms ergibt sich insbesondere durch den Straßenbau. Hier sind die L142n (Ortsumgehung Norf) sowie die K30 zu nennen. Ebenso führte die Ortsumgehung Grefrath im Bereich der Skihalle zu einer Verlagerung des Lärms. Alle drei Straßenneubauten schafften eine Umfahrungsmöglichkeit dicht bewohnter Quartiere.Entlang der Eisenbahnstrecken bestehen immer noch hohe Lärmbelastungen. Es zeigen sich im Vergleich zum Jahr 1992 jedoch messbare Verbesserungen, die insbesondere auf die Modernisierung des verwendeten Fahrzeugsparks zurückzuführen sind. Eine Zunahme der Lärmbelastung ergab sich lokal begrenzt durch eine Erweiterung von Industrie- und Gewerbebetrieben seit 1992. An anderen Stellen nahm die Lärmbelastung lokal begrenzt ab. Zur Nachtzeit kam es flächendeckend zu einer Abnahme des Lärms durch Industrie und Gewerbebetriebe in den angrenzenden Wohngebieten.Die Konfliktanalyse ist derzeit auf Grund der Datenfülle noch nicht abgeschlossen. Insgesamt treten 2004 eindeutig weniger Lärmkonflikte auf als 1992. Die „Ruheinseln“, insbesondere im Neusser Süden, sind erhalten geblieben und haben sich in der Nacht-Zeit ausgedehnt. Die neuen Schallimmissionspläne zeigen, dass der Lärmschutz in Neuss zwar noch nicht abgeschlossen, jedoch bereits weit fortgeschritten ist. In einem weiteren Schritt wird die Stadt Neuss jetzt in besonders lärmbetroffenen Gebieten Minderungsmöglichkeiten der Lärmbelastung untersuchen.

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