23.10.2007 - Fingerabdrücke in elektronischen Reisepässen

Neuss (PN/kl). Seit der Einführung der elektronischen Reisepässe am 1. November 2005 werden in Neuss jährlich rund 4.000 elektronische Ausweisdokumente mit Chip hergestellt, auf dem das Lichtbild des Passinhabers gespeichert ist.

Dazu müssen bei der Antragstellung Lichtbilder vorgelegt werden, die biometrietauglich sind.Nach nunmehr genau zwei Jahren werden - ab dem 1. November 2007 - auf diesem Chip zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Grundsätzlich handelt es sich dabei um die Zeigefinger der rechten und linken Hand. Sind diese Finger des Antragstellers dauerhaft beeinträchtigt, nimmt man ersatzweise den Daumen, den Mittel- oder den Ringfinger. Lediglich der kleinen Finger einer Hand dient grundsätzlich nicht als Fingerabdruck für den elektronischen Reisepass.Jetzt wurden in Neuss die Computer des Bürgeramtes für diese Neuerung technisch umgerüstet. Die Abdrücke werden ab dem Stichtag 1. November mittels eines Fingerabdruckscanners, der von der Bundesdruckerei an die Passbehörden geliefert wurde, erfasst und in den Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Reisepass aufgenommen. Die Fingerabdrücke dienen allein der Speicherung auf dem im Reisepass integrierten Chip. Sie werden beim Passhersteller, der Bundesdruckerei in Berlin, nicht gespeichert. Auch die Passbehörden in den Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, spätestens bei Ausgabe der neuen Reisepässe die bei der Antragstellung aufgenommenen Fingerabdrücke zu löschen. Die Fingerabdrücke müssen bei Antragstellern ab dem sechsten Lebensjahr zwingend erhoben werden. Ein biometrietaugliches Lichtbild ist grundsätzlich erforderlich.Der elektronische Reisepass kostet ab 1. November 2007 für Erwachsene ab 24 Jahren 59 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Preise sind vom Bundesinnenministerium vorgegeben.Im Zuge dieser Neuerung hat der Gesetzgeber die Kinderreisepässe als vollwertige Pässe im Sinne des Passgesetzes aufgewertet. Kinderreisepässe werden ab dem 1. November grundsätzlich mit einer Laufzeit von sechs Jahren ausgestellt; eine Verlängerung bis maximal zum 12. Lebensjahr ist möglich. Früher wurden derartige Pässe zunächst bis zum 10. Lebensjahr ausgestellt und konnten bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden. Das Neusser Bürgeramt weist vorsorglich darauf hin, dass die Antragsaufnahme ab dem 1. November wegen des Einscannes der Fingerabdrücke etwas länger als bisher dauern wird. Aus diesem Grunde können Wartezeiten entstehen.

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