28.11.2007 - Grundschule Allerheiligen: Bezirksregierung soll schriftliche Bestätigung erteilen

Neuss (PN/Kl). Eine kurzfristige schriftliche Bestätigung, dass die geplante Grundschule in Allerheiligen auch dann ihren Betrieb aufnehmen kann, wenn die Mindestzahl von 56 Schülerinnen und Schülern nicht vorhanden ist, hat die Stadt jetzt von der Bezirksregierung Düsseldorf erbeten.

In einem Schreiben an das für Schulen zuständige Dezernat weist die Stadt auf die umfangreichen Vorarbeiten hin, die für die Planung und die Errichtung des Neubaus für die Grundschule notwendig sind. Ursprünglich hatte die Bezirksregierung eine dreizügige Grundschule in Allerheiligen genehmigt. Grundschulen müssen nach den Vorschriften des neuen Schulgesetzes bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang mit jeweils 28 Schülerinnen und Schülern haben. Das bedeutet, dass insgesamt 56 Anmeldungen für die Jahrgangsstufe I vorliegen müssen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens sind bisher aber weniger als 56 Kinder für die zukünftige Jahrgangsstufe I der neuen Grundschule angemeldet. Mit dem Schreiben an die Bezirksregierung bittet die Stadt nun um Planungssicherheit. Dann, und unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Lehrerstellen und die Schulleitung der neuen Schule zugewiesen werden, so Schuldezernentin Dr. Christiane Zangs in dem städtischen Schreiben, stünden der Errichtung des Schulneubaus keine Hindernisse im Wege.

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