18.01.2008 - Datenabgleich wird für Wohngeldempfänger umfangreicher

Neuss (PN/kl). Die Wohngeldstelle der Stadt Neuss weist darauf hin, dass jetzt der vor wenigen Jahren vom Gesetzgeber eingeführte Datenabgleich weiter intensiviert wird.

Mit Beginn des neuen Jahres erfolgt der Datenabgleich auch über die sogenannten „Minijobs“ und über Leistungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Manchem Wohngeldbezieher ist möglicherweise noch nicht bewusst, dass jegliches Einkommen anzugeben ist und der Gesetzgeber den Wohngeldstellen die rechtliche Möglichkeit und Verpflichtung auferlegt hat, dies auch zu kontrollieren. Wer sich nicht daran hält, muss nach Maßgabe des Landes mit Rückforderungen und Strafanzeigen schon bei geringen Beträgen rechnen.

Bereits 2006 war ein Datenabgleich mit der Bundesbehörde für Finanzen geschaffen worden, durch den bei der Beantragung nicht angegebene Zinseinkünfte offenbar wurden. Damit sollte der unrechtmäßige Bezug von Wohngeld, das einkommensabhängig gewährt wird, verhindert werden. Folge des ersten Datenabgleichs waren zahlreiche Rückforderungen von zuviel gezahltem Wohngeld. Auch der Bezug von ALG 2 und Grundsicherung wird so bekannt, selbst wenn ein Antragsteller oder Bezieher dieser öffentlichen Leistung seiner gesetzlichen Mitteilungspflicht einmal nicht nachkommt.

Die Wohngeldstelle ist bei der Stadt Neuss im Bürger- und Ordnungsamt angesiedelt und bewilligt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Mietzuschuss beziehungsweise einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum, den sogenannten Lastenzuschuss.

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