14.02.2008 - Neuss sucht Laienrichter

Die Stadt Neuss sucht wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Ehrenamt eines Schöffen in der kommenden Amtsperiode von 2009 bis 2013 zur Verfügung stellen.

Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 Jahren werden, der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr in Neuss gewohnt hat und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Nicht berufen werden sollen auch Personen, die insolvent sind. Eine besondere berufliche Qualifikation ist hingegen nicht erforderlich. Die Richtlinien verlangen, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Von den Bewerbern werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife und geistige Beweglichkeit verlangt und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung. Über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheidet der Rat der Stadt Neuss in einer nicht öffentlichen Sitzung. Anschließend wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich ausgelegt. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neuss wählt schließlich aus der Vorschlagsliste die tatsächlich benötigte Anzahl von Schöffen.

Eingesetzt werden die gewählten Laienrichter in den Strafkammern des Landgerichtes Düsseldorf sowie den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten Düsseldorf und Neuss. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 10. März 2008 im Rechtsamt der Stadt Neuss, Raum 3.175 oder telefonisch unter der Rufnummer 02131/903008 montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr bewerben.

Des Weiteren sucht das Jugendamt der Stadt Neuss auch für die Amtsperiode 2009 bis 2013 Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffe zur Verfügung stellen. Der Einsatz der Jugendschöffen erfolgt an den Jugendkammern des Landgerichtes Düsseldorf und dem Amtsgericht Neuss. Für das Amt des Jugendschöffens gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Amt der Schöffen. Die Interessenten sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bis zum 10. März 2008 im Jugendamt der Stadt Neuss, Michaelstraße 50, Raum 4.915, oder telefonisch unter 02131/905133 melden. Über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss am 16. April 2008. Anschließend wird die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich ausgelegt. Die endgültige Wahl der Jugendschöffen erfolgt aus der Vorschlagsliste durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Für Interessierte hält Richter Kai Krüger passend zum Thema den Vortrag „Das Schöffenamt - als ehrenamtliche/r Richter/in in der Strafjustiz“. Der Vortrag findet am 18. Februar 2008 von 19.30 bis 21 Uhr im Weiterbildungszentrum der Volkshochschule, Hafenstraße. 29, Raum 11, statt und ist kostenfrei. Er beantwortet Fragen wie: Wie gelangt man in dieses Amt, welche Anforderungen sind zu bewältigen- und wie steht es mit Entschädigungen und Freistellung von der Arbeit? Richter Kai Uwe Krüger wird in seinem Vortrag über Aufgaben, Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen informieren und Fragen von Interessierten beantworten. *