27.03.2008 - Weitere Jugendschöffen gesucht

Das Jugendamt der Stadt Neuss sucht für die Amtsperiode 2009 bis 2013 noch weitere Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffe zur Verfügung stellen wollen.

Die Jugendschöffen üben ihr Amt an den Jugendkammern des Landgerichtes Düsseldorf und dem Amtsgericht Neuss aus.
Jugendschöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 Jahren werden, der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr in Neuss gewohnt hat.  Nicht berufen werden Personen, die wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder die in Vermögensverfall geraten sind. Die Interessenten sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Eine besondere berufliche Qualifikation ist hingegen nicht erforderlich.
 Die Richtlinien verlangen, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Von den Bewerbern werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsreife und geistige Beweglichkeit verlangt und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung.
Über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss am 13. Mai 2008 in nicht-öffentlicher Sitzung. Anschließend wird die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich ausgelegt. Die endgültige Wahl der Jugendschöffen erfolgt aus der Vorschlagsliste durch den Wahlausschuss beim Landgericht Düsseldorf.
Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 14. April zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Jugendamt der Stadt Neuss, Michaelstraße 50, Raum 4.915 oder telefonisch unter 02131/905133 bewerben.
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