08.05.2009 - Kellerüberflutungen bei Starkregen | Hauseigentümer müssen sich gegen Rückstau aus dem Kanalnetz schützen

Neuss (PN/Fi). InfraStruktur Neuss weist darauf hin, dass jeder Hauseigentümer sich selbst gegen die Auswirkungen durch sogenannten „Rückstau aus dem Kanalnetz“ schützen muss.

Mit den steigenden Temperaturen wächst die Gefahr aufkommender Gewitter mit meist starken Niederschlägen bis hin zu Wolkenbrüchen. Dabei kann es zu starken Belastungen des unterirdischen Kanalnetzes kommen. Die Folgen sind oft überflutete Kellerräume und Soutterain-Wohnungen, verbunden mit großen Schäden am Gebäude und Mobiliar. Die Feuerwehr muss mit erheblichem Aufwand die Räume leerpumpen. Solche Auswirkungen bei Starkregen lassen sich jedoch verhindern. Die öffentliche Kanalisation kann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht für jeden möglichen Starkregen ausgelegt werden und trotz sorgfältigster Wartung können auch immer wieder Betriebsstörungen auftreten. In der Entwässerungssatzung der Stadt Neuss ist festgelegt, dass sämtliche unterhalb der Straßenoberkante liegenden Kanaleinläufe durch dicht abschließende Absperrvorrichtungen gesichert sein müssen, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen, sonst aber geschlossen sein müssen.

Wo sich der ständige Verschluss der Rückstauvorrichtung nicht durchführen lässt, wie bei Toilettenanlagen, muss das Abwasser mit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über Straßenniveau gehoben und dann dem öffentlichen Straßenkanal zugeleitet werden. Ebenfalls darf das Wasser von Niederschlagswasserabläufen, wie Hofabläufen, die tiefer liegen als die Straße, nur über eine Hebeanlage rückstaufrei dem städtischen Kanalnetz zugeführt werden.

Für eine einwandfreie Funktion der Rückstausicherungen sind die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und dabei gleichzeitig zu reinigen. Bei weiteren Fragen geben die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Neuss unter den Rufnummern 02131/90-8750,   -8755 und   -8756 gerne Auskunft.
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