20.05.2009 - Bürgermeister Napp: Jetzt schon wählen gehen!

Neuss (PN/Fi). Bürgermeister Herbert Napp hat heute schon von der Möglichkeit gebrauch gemacht, bereits jetzt für die Europawahl zu wählen.

Dazu hat er im Wahlamt im Neusser Rathaus persönlich vor Ort die (Brief-)Wahlunterlagen entgegen genommen und direkt in einer der Wahlkabinen den Stimmzettel ausgefüllt. Anschließend hat er den Umschlag gleich in eine dort bereitstehende Wahlurne geworfen. „Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle gewählt werden kann“, erläuterte Napp bei seiner Stimmabgabe heute Morgen. „Dies ist auch eine ideale Möglichkeit, im August vor der Kommunalwahl, in Ruhe vorab sein Wahlrecht auszuüben, um dann unbeschwert Schützenfest feiern zu können“. Die Kommunalwahl findet in diesem Jahr am 30. August statt, dem Sonntag des Neusser-Bürgerschützenfestes.
 „Wer an der Europawahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag ab sofort erhalten“, so der Neusser Bürgermeister. Einer Begründung bedarf es - wie schon bei den vergangenen Kommunal- und Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen - erstmals auch bei Europawahlen nicht mehr. Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen. Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden.

Bei schriftlichen Anträgen soll die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterschrieben werden. Die Briefwahlanträge können im Wahlamt am Bürgeramt im Rathaus abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden.  Für die Antragstellung per E-Mail gibt es im Internet unter www.neuss.de auch ein Online-Formular. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen. „Diese Regelung ist neu“, erklärte Christoph Noeppel, Leiter des Neusser Wahlamtes. Er weist auch daraufhin, dass Briefwahlunterlagen für die Europawahl nur bis Freitag, 5. Juni 2009, 18 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden können.
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