22.05.2009 - „Geringfügig Beschäftigt“ - Info-Broschüre zu Minijobs aktualisiert

Neuss (PN/Fi). Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuss, Christel Thissen, gibt ab sofort eine überarbeitete Broschüre der Broschüre "400 € - geringfügig beschäftigt" mit Stand März 2009 heraus.

In der aktuellen 15. Auflage finden sich Informationen über das geltende Arbeits- und Steuerrecht sowie zur Sozialversicherung bei der sogenannten geringfügigen Beschäftigung. Es wird unterschieden der Minijob und der Midijob oder Arbeiten in der "Gleitzone". Darüber hinaus finden sich auch interessante Tipps zur Alterssicherung, wie zur Riester-Rente, die gerade für geringfügig Beschäftigte interessant ist. Im Anhang befindet sich auch wieder ein Muster für einen Arbeitsvertrag und Adressen von Einrichtungen, an die man sich im Streitfall wenden kann. Änderungen und Ergänzungen haben sich insbesondere mit dem Kapitel Arbeit auf Abruf, beim Anspruch auf Riester-Förderung sowie bei der Überschreitung der Entgeltgrenzen oder bei Mehrarbeit ergeben.
Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt das Arbeitsrecht. Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. So haben sie das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, auf Feiertagsvergütung und Erholungsurlaub. Sie bekommen nach den gleichen Regeln Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte anteilig entsprechend ihrer Stundenzahl. Ebenso erhalten sie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie genießen den gleichen Kündigungsschutz und unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Es besteht Anspruch auf Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld.

Die Broschüre "400 € - geringfügig beschäftigt" liegt kostenlos im Rathaus, dem  Bürgerbüro, der Tourist-Information, der Volkshochschule und im Büro der Gleichstellungsbeauftragten im Rathaus zur Mitnahme bereit. Auch im Internet kann sie unter der gemeinsamen Homepage der Gleichstellungsbeauftragten unter http://www.ag-gleichstellungsstellen.rhein-kreis-neuss.de. eingesehen und heruntergeladen werden.
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