01.07.2010 - Aktion Stadtbildpflege 2010 - Gelungene Beiträge zum Stadtbild gesucht

Neuss (PN/Sev). In diesem Jahr lädt die Stadt Neuss wieder zur Teilnahme an der Aktion Stadtbildpflege ein. Alle drei Jahre zeichnet die Stadt hervorragendes privates Engagement für das Stadtbild durch Vergabe einer Plakette aus.

Gesucht werden besonders gelungene Einfügungen in die vorhandene Bausubstanz bei Neu-, Um- oder Anbauten, besonders qualitätvolle Neubauten und besondere Leistungen in der Substanzpflege  bei Bauten, die bis zum Zweiten Weltkrieg entstanden sind (zum Beispiel Fassadenrenovierungen). Jeder kann Objekte melden, die er für geeignet hält. In Betracht kommen Objekte aus den letzten fünf Jahren, soweit sie nicht bereits an einer Aktion Stadtbildpflege teilgenommen haben.

Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben:
A) für besonders gelungene Einfügungen in die vorhandene Bausubstanz bei Neu-, Um- oder Anbauten,
B) für besonders qualitätvolle Neubauten,
C)  für besondere Leistungen in der Substanzpflege (zum Beispiel Fassadenrenovierungen) bei Bauten, die bis zum zweiten Weltkrieg entstanden sind,
D)  für die Umwandlung von nicht mehr gebrauchten Gewerbebauten und / oder die besondere Architektur bei ihrer Neuerrichtung.
 
Anmeldungen sollten per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Neuss, Amt für Bauberatung und Bauordnung, Untere Denkmalbehörde, Michaelstraße, 41460 Neuss, Stefanie Müller, Zimmer 1.628, Telefon: 02131–906344 oder Heinz Brau, Zimmer 1.631, Telefon: 02131–906345 erfolgen. Die Faxnummer lautet: 02131–906150. Meldungen per E-Mail bitte an denkmalschutz@stadt.neuss.de. In der Anmeldung bitte kurz angeben: Straße, Hausnummer und Eigentümer, Jahr des Neu-, Um- oder Anbaus beziehungsweise den Zeit¬punkt der Renovierung oder Restaurierung. Der Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2010.
Über die Auszeichnung entscheidet ein Preisgericht, dem sieben Vertreter des Rates, ein beratendes Mitglied sowie sechs Mitarbeiter der Verwaltung angehören. Einer Auszeichnung müssen mindestens drei Viertel der Mitglieder des Preisgerichts zustimmen. Einzelbauten und Ensembles (zum Beispiel Siedlungsensembles oder Hofanlagen) werden getrennt beurteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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