07.10.2010 - Wegfall der Papierlohnsteuerkarte ab 2011

Neuss (PN/Sev). Nach fast 85 Jahren kommt das „Aus“ für die Lohnsteuerkarte. Für das Jahr 2010 wurden den Beschäftigten durch die Gemeinden letztmalig Lohnsteuerkarten zugestellt.

Diese Lohnsteuerkarten behalten auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Künftig rufen die Arbeitgeber die benötigten Informationen zum Lohnsteuerabzug beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren ab. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) dem Arbeitgeber vorliegt. Ab dem 1. November 2010 werden Änderungen der Besteuerungsmerkmale, die ab 2011 gelten sollen, zum Beispiel Wechsel der Steuerklassen, Eintragung von Kindern oder Eheschließungen, ausschließlich durch die Finanzämter vorgenommen. Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.elster.de verfügbar.
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