07.05.2012 - Barrierefreies Wählen

Auch bei der Landtagswahl 2012 können...

blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne fremde Hilfe ihren Stimmzettel ausfüllen und ihre Stimme abgeben. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine versenden die Stimmzettelschablonen kostenfrei an betroffene Wahlberechtigte. Um den Nutzern die Orientierung und das Anlegen der Schablone zu erleichtern, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Durch diese landesweite Markierung der Stimmzettel wird das Wahlgeheimnis in keiner Weise gefährdet. Mit jeder Stimmzettelschablone wird eine Akustik-CD versandt, die eine Anleitung zur Handhabung der Schablone enthält und Auskunft über die Namen der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber gibt. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine und -verbände erhalten die Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können die Schablone telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle für den Bereich Rheinland der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände und -vereine in Meerbusch unter 02159-96550
anfordern. Die Wahlschablonen sollten möglichst bald angefordert werden, damit diese noch rechtzeitig vor Sonntag geliefert werden können.
Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe. Sie können ihre Stimme in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang abgeben oder sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Wahlberechtigte mit einer Gehbehinderung erhalten unter www.neuss.de Auskunft, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis barrierefrei zu erreichen sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen barrierefrei erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden. Wer nicht lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, in den Wahlbriefumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, kann sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann die Wählerin oder der Wähler frei auswählen, im Wahllokal beispielsweise auch ein Mitglied des Wahlvorstands. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt für die Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden. Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 stehen auch im Wahlportal unter www.neuss.de
*