09.10.2012 - Stille Feiertage im November

Das Ordnungsamt weist alle Bürgerinnen und Bürger auf die stillen Feiertage...

...im November wie Allerheiligen (1. November) dem Volkstrauertag (18. November) und dem Totensonntag (25. November) hin.  An diesen Tagen sind Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen wie Sport- und Zirkusveranstaltungen, Volksfeste als auch der Betrieb von Feizeitanlagen, soweit dort tänzerische und artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr zu unterlassen. Am Volkstrauertag gilt das Verbot von 5 bis 13 Uhr. Außerdem wird der Betreib von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in diesen Zeiten untersagt. An allen stillen Feiertagen sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, als auch alle anderen Formen der Unterhaltung dienen¬den öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr nicht erwünscht. Das Ordnungsamt bittet darum auch bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter diese Verbote fallen, in angemessener Weise Rücksicht auf die Feiertage zu nehmen. Ausnahmen können lediglich von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. 
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