16.01.2013 - Infoflyer zur Kastrationspflicht freilaufender Katzen

Mit einem Flyer informiert das Umweltamt...

jetzt Katzenhalter zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht in Neuss. Der Stadtrat hatte im November beschlossen, dass freilaufende Katzen und Kater zu kastrieren und mit Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen sind. Damit soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen langfristig eingedämmt werden. Jede unkastrierte Katze kann ab dem sechsten Lebensmonat zwei- bis dreimal im Jahr jeweils drei bis sechs Nachkommen zeugen. Wenn die ungewollten Katzenwelpen keine neuen Besitzer finden, werden sie oft ausgesetzt und landen häufig in den überfüllten Tierheimen. Darüber hinaus sind viele verwilderte Katzen verwahrlost und befinden sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. So verbreiten sich vermehrt Krankheiten wie Salmonellen, „Katzen-Aids“ oder Bandwürmer unter ihnen aus.
Umfangreiche Informationen über die Hintergründe, den besten Zeitpunkt einer Kastrierung sowie Namen und Anschriften von Einrichtungen und Organisationen bietet ein Informationsflyer „Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen“. Dieser wurde an alle Neusser Tierärzte zur Auslage in ihren Praxen verschickt und wird den Tierschutzvereinen sowie dem Tierheim Bettikum für deren Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden den Flyer auch an der Infotheke im Rathaus.
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