28.01.2013 - Streit um Altpapiersammlung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt angekündigt, im Streit zwischen Stadt und Kreis...

... in Sachen Altpapiereinsammlung ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen, weil es die Berufung der Stadt einstimmig für begründet hält. Hintergrund ist die Frage, wer berechtigt ist, das Altpapier auf dem Stadtgebiet von Neuss einzusammeln. Der Kreis hatte im April 2011 dazu Unterlagen von der Stadt angefordert, wogegen die Stadt Widerspruch eingelegt hatte. Das OVG signalisiert jetzt, dass es der Rechtsauffassung der Stadt vollumfänglich zustimmt, weil die Vorlage der Unterlagen sowie die Erteilung der erbetenen Auskünfte die rechtlichen Interessen des Kreises berühren würden. Die Zuständigkeit hätte damit nicht beim Kreis sondern beim Regierungspräsidenten gelegen.
Der Rhein-Kreis-Neuss hatte seinerzeit eine Verfügung gegen die Stadt erlassen, um die Vorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit den durch die AWL durchgeführten  Altpapiersammlungen durchzusetzen. Die dagegen erhobene  Klage der Stadt war zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassung der Berufung hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bereits kassiert und der Stadt damit dieses Rechtsmittel „wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache“ zugestanden.
Jetzt hat sich das OVG auch in der Hauptsache auf die Seite der Stadt gestellt. Der beklagte Kreis hat eine Frist, sich zu äußern.
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