15.02.2013 - Arztpflichten und Patientenrechte

Die Rechte von Patienten oder pflegebedürftigen Personen...

einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer wie Ärzte oder sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten. So erscheint es sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig mit dem neuen „Patientenrechtegesetz“ vertraut machen. Eine fundierte Einführung und Einblicke in die weitere Entwicklung vermittelt der Referent, Werner Schell, in seinem Vortrag am Montag, 4. März 2013, um 18 Uhr in der Volkshochschule, Brückstraße 1, Raum E.127. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei der Veranstaltung eine Literaturliste zum Thema von der Stadtbibliothek Neuss. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung unter 02131-904105 oder www.vhs-neuss.de wird erbeten.
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