20.03.2013 - Kindertagesbetreuung in Neuss

Die Belegungsplanung für das Kindergartenjahr 2013/2014 findet mit dem Stichtag 15. März 2013...

... für die Meldung an das Land NRW ihren konzeptionellen Abschluss. Dank der guten Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und aller freien Träger mit dem Jugendamt der Stadt Neuss konnte zum Stand 12. März 2013 eine Planung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei und über Jahren entwickelt werden, die sowohl für die Sozialräume wie auch gesamtstädtisch bedarfsgerecht ist. Für die 4.343 über 3-jährigen Kinder im Stadtgebiet Neuss ermöglichen die geschaffenen Plätze eine Vollversorgung. Für die 4.127 Kinder unter drei Jahren wurden  insgesamt 1.128 Plätze geschaffen (in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege). Die Versorgungsquote U 3 liegt damit bei  27,3 Prozent auf drei Jahrgänge bezogen. Bei der städtischen Bedarfsprognose auf 2 ¼ Jahrgänge liegt sie bei 35,8 Prozent.
Damit wird die vom Jugendhilfeausschuss am 11. September und vom Rat am 14. September des vergangenen Jahres beschlossene Ausbauplanung U3 nicht nur erreicht, sondern das gesteckte Teilziel zum 1. August 2013 etwas übertroffen. Dies konnte nur durch enorme Anstrengungen aller Träger, Einrichtungen und Akteure gelingen. Insgesamt wurden gegenüber dem letzten Kindergartenjahr 385 zusätzliche Plätze geschaffen.

Im Augenblick laufen die Aktivitäten zur baulichen und betrieblichen Herrichtung der  Plätze zum 1. August 2013 planmäßig. 

Der Deutsche Städtetag hat in seinem Statement am 25. Februar 2013 ausgeführt, dass die Kommunen zwischen 2006 und 2012 die Anzahl der Betreuungsplätze U3 fast verdoppelt haben. In der Stadt Neuss wurde die Platzzahl zwischen 2008 und 2013 sogar um das Zweieinhalbfache gesteigert.
Die derzeitigen Belegungszahlen sind als vorläufig einzuordnen, da die Anmeldungen und die endgültige Belegung der bestehenden Betreuungsplätze aufgrund des derzeitig laufenden Anmeldeverfahrens beziehungsweise der ausstehenden Genehmigung durch das Land erst Ende April mitgeteilt werden können. Nach der Freigabe des Landes kommt das Anmeldeverfahren zum Abschluss. Betreuungsplätze, die danach nicht belegt sind, können durch Nachrücker auf den Wartelisten besetzt werden. In diesem Zusammenhang weist das Jugendamt darauf hin, dass sich die Kindertageseinrichtungen durch eine Vielfältigkeit von Trägern mit unterschiedlicher pädagogischer und weltanschaulicher Ausrichtung auszeichnen. Diese Angebote können jedoch nicht in jedem Stadtteil in vollem Umfang angeboten werden. Somit kann nicht jedem Kind ein Betreuungsplatz in der Wunschkindertageseinrichtung vermittelt werden.
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